Gericht bestätigt: Milliardenvergütung für Tesla-Chef Musk unzulässig - Aktie gibt nach

03.12.2024 22:08:00

Tesla-Chef Elon Musk hat sich im Streit um ein bereits vereinbartes milliardenschweres Gehaltspaket ein weiteres Mal vor Gericht nicht durchsetzen können.

Obwohl sich der Milliardär inzwischen die Unterstützung der Tesla-Aktionäre gesichert hat, wies Richterin Kathaleen McCormick im US-Bundesstaat Delaware am Montag das bereits im Jahr 2018 vereinbarte Aktienoptionspaket ein zweites Mal als überhöht zurück.

Damit blieb die Richterin bei ihrer im Januar getroffenen Entscheidung, dass der Firmenchef bei der Vereinbarung zu viel Einfluss im Hintergrund gehabt habe. Der Tesla-Vorstand kündigte kurz nach der Veröffentlichung des neuen Urteils an, in Berufung zu gehen. Musk selbst kommentierte das Urteil auf der Plattform X und sprach von "absoluter Korruption".

Die Klage gegen die rekordhohe Vergütung für den Tesla-Chef war durch den Aktionär Richard Tornetta eingereicht worden. Er hatte den Vorstandsmitgliedern des E-Autobauers vorgeworfen, bei der Ausarbeitung des Gehaltspakets für den Tesla-Chef 2018 nicht unabhängig gewesen zu sein. Somit habe Musk die Details der Aktien-Boni nach seinen Vorstellungen gestalten können.

Ursprünglich war der Vergütungsplan 2,6 Milliarden Dollar schwer. Wegen des starken Anstiegs des Tesla-Aktienkurses war der Wert des Optionspaketes bis auf 56 Milliarden Dollar angeschwollen, als das Gericht es zum ersten Mal kippte. Auf der Basis des Schlusskurses von Montag würde sich sogar ein Wert von mehr als 100 Milliarden Dollar ergeben.

McCormick, die Richterin aus Delaware, hatte sich Anfang des Jahres auf die Seite von Tornetta gestellt und das Paket zum ersten Mal abgelehnt. Auch sie war zu dem Schluss gekommen, dass Musk enge Beziehungen zu Mitgliedern des Tesla-Verwaltungsrates pflegte, mit denen er die großzügige Vergütung ausgehandelt hatte. Die Aktionäre seien vor einer Abstimmung über das Paket über die Verstrickungen im Dunkeln gelassen worden. Damit hätten sie keine Möglichkeit gehabt, eine gut überlegte Entscheidung zu treffen, hatte die Richterin ihr Urteil damals begründet.

Im Juni hatten die Tesla-Aktionäre auf der Jahreshauptversammlung des Unternehmens jedoch erneut dem Paket zugestimmt und den Fall zur erneuten Überprüfung an das Gericht in Delaware zurückverwiesen - das jetzt jedoch bei seiner Meinung blieb. "Es gab zweifellos eine Reihe gesunder Beträge, die der Vorstand hätte beschließen können", schrieb Richterin McCormick in ihrer Entscheidung. "Stattdessen kapitulierte der Vorstand vor den Bedingungen von Musk." In ihrem Urteil verwahrte sich die Juristin zudem gegen die Vorstellung, dass eine Aktionärsabstimmung eingesetzt werden kann, um jede Art von Gerichtsurteil umzukehren, egal wie endgültig es ist.

McCormick sprach ferner den Anwälten des Klägers 345 Millionen Dollar zu. Dieser Betrag liegt zwar weit unter deren Forderung, mit 29 Millionen Tesla-Aktien entschädigt zu werden - beim derzeitigen Aktienkurs wären das mehr als 10 Milliarden Dollar. Die zugesprochene Summe entspricht aber immer noch einem der bisher höchsten in US-Aktionärsklagen gezahlten Anwaltshonorare.

Am Montag konnte die an der NASDAQ gelistete Tesla-Aktie um 3,46 Prozent auf schlussendlich 357,09 US-Dollar zulegen. Doch am Dienstag ging es abwärts, so verlor das Papier 1,59 Prozent auf 351,42 US-Dollar. Anfang des Jahres, als die Richterin ihre erste Entscheidung getroffen hatte, hatten die Papiere weniger als 200 Dollar gekostet.

Tesla-Aktien hatten zuletzt von der Nähe von Musk zum designierten US-Präsidenten Donald Trump profitiert. Anleger setzen unter anderem auf die Schaffung staatlicher Rahmenbedingungen für vollständig selbstfahrende Fahrzeuge, die dann auch Teslas Robotaxi zugutekommen könnten. Im Zuge der Kursgewinne war der Börsenwert von Tesla wieder auf mehr als 1,1 Billionen Dollar gestiegen.

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WILMINGTON (dpa-AFX)

Bildquelle: Kevork Djansezian/Freier Fotograf/Getty Images, Sergio Monti Photography / Shutterstock.com, Nadezda Murmakova / Shutterstock.com

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