Tesla-Aktienoptionen gehen zurück: Vorstände müssen Vergleichszahlung in Millionenhöhe leisten
• Tesla-Vorstände wegen zu hoher Gehaltszahlungen angeklagt
• Vergleich zwingt zu Rückzahlzungen in dreistelliger Millionenhöhe
• Weitere Maßnahmen festgelegt
Direktoren des Elektroautopioniers Tesla, darunter Robyn Denholm, James Murdoch, Elon Musks Bruder Kimbal, Brad Buss, Ira Ehrenpreis, Antonio Gracias, Stephen Jurvetson, Linda Johnson Rice, Kathleen Wilson-Thompson, Hiromichi Mizuno und Oracle-Mitbegründer Lawrence Ellison, sollen sich zu hohe Gehälter ausgezahlt haben. Nun kam es vor Gericht zu einem Vergleich, nachdem im Jahr 2020 vom Police and Fire Retirement System der Stadt Detroit eine Klage eingereicht worden war.
Überhöhte Vergütung der Tesla-Vorstände
Der Vorwurf: Die Vergütung der Direktoren zwischen 2017 und 2020 stehe in keinem Verhältnis. Der kürzlich verkündete Vergleich verpflichtet die Vorstände nun, eine Entschädigung in Höhe von etwa 919 Millionen US-Dollar zu zahlen. Damit sei dies einer der größten Fälle seiner Art, wie Reuters festhält. Rund 277 Millionen US-Dollar sollen in bar zurückgezahlt werden, 459 Millionen US-Dollar in Aktienoptionen. Außerdem müssen die Direktoren auf ihre Aktienoptionen für 2021 bis 2023 im Wert von 184 Millionen US-Dollar verzichten.
Reuters zufolge sollen die Vorstände jedoch kein Fehlverhalten zugegeben haben.
Weitere Maßnahmen festgehalten
In der Einigung soll nicht festgelegt worden sein, wie viel jeder Direktor zurückzahlen muss, sondern nur der Gesamtbetrag. Neben den Zahlungen seien aber noch weitere Maßnahmen getroffen worden. Demnach müssen künftige Vergütungspakete für Direktoren von den Aktionären genehmigt werden. Außerdem sollen noch weitere Maßnahmen eingeführt werden, um ähnliche Streitigkeiten künftig vermeiden zu können.
"Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil der Kanzlerin", zitiert Reuters Andrew Dupre, ein Anwalt der Aktionäre.
Bedeutender Vergleich
Die Rechtskosten der Kläger belaufen sich auf 176 Millionen US-Dollar, heißt es bei Reuters. Damit liegen sie zwar klar unter der ursprünglichen Forderung von 230 Millionen US-Dollar, zugleich aber auch deutlich über den von Tesla vorgeschlagenen 64 Millionen US-Dollar. Es soll die vierthöchste Gebühr in der Geschichte der Aktionärsklagen in Delaware sein.
"Dieser Vergleich stellt einen bedeutenden Schritt nach vorne für Verantwortlichkeit und Fairness in der Vergütungspraxis von Unternehmen dar", zitiert Legal Dive Bleichmar Fonti & Auld, einer der Anwälte des Klägers.
Redaktion finanzen.net
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