Meta-Aktie fester: UN warnt vor Gefahren durch gelockerte Hassrede-Regeln - Facebook muss Post mit 'Deadname' löschen

10.01.2025 16:54:00

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, äußert sich nach der Lockerung von Hassrede-Regeln beim Facebook- und Instagram-Konzern Meta kritisch.

Ohne das Unternehmen beim Namen zu nennen, wirbt Türk für die klare Regulierung von Inhalten auf sozialen Medien.

"Das Zulassen von Hassreden und schädlichen Inhalten im Internet hat reale Folgen", schrieb Türk auf dem Kurznachrichtendienst X. "Die Regulierung solcher Inhalte ist keine Zensur. Mein Amt ruft zu Rechenschaftspflicht und Steuerung im digitalen Raum auf, im Einklang mit den Menschenrechten."

Meta hat gerade für seine Dienste in den USA einige Regeln gegen Hassrede aufgeweicht und das Ende von Faktenchecks angekündigt. So dürfen Homosexualität und Transsexualität künftig wieder verunglimpft werden. Meta-Chef Mark Zuckerberg begründete dies mit zu vielen Einschränkungen, die zu Zensur geführt hätten. Zu Meta gehören neben Facebook unter anderem auch die Foto- und Video-App Instagram sowie WhatsApp und der Kurznachrichtendienst Threads.

Facebook muss Post mit 'Deadname' löschen

Facebook muss einen Post, in dem der ursprüngliche Name einer Transperson gegen deren Willen öffentlich gemacht wird, löschen. Das Landgericht Hamburg gab mit seiner Entscheidung einem entsprechenden Eilantrag des Hamburger Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector statt, der sich durch einen entsprechenden Post in dem sozialen Netzwerk in seinen durch das Selbstbestimmungsgesetz garantierten Rechten verletzt sah.

Mit der Veröffentlichung seines ursprünglichen Vornamens - dem sogenannten "Deadname" - werde gegen das im neuen Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot verstoßen, heißt es in der Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach dürfen die "bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden".

Die Richter drohten dem Meta-Konzern in ihrer bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Die Meta-Aktie notiert im NASDAQ-Handel zeitweise 1,19 Prozent höher bei 618,01 US-Dollar.

GENF/HAMBURG (dpa-AFX)

Bildquelle: mundissima / Shutterstock.com, rafapress / Shutterstock.com, Valeriya Zankovych / Shutterstock.com

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