Jobwechsel: Diese Fehler sollte man im Kündigungsschreiben vermeiden

05.11.2024 06:05:00

Ein Arbeitsverhältnis zu beenden fällt - aus den verschiedensten Gründen - nicht immer leicht. Doch auch, wenn die Gedanken ganz woanders sind, sollte das Kündigungsschreiben den formalen Anforderungen und der Etikette gerecht werden: Bestimmte Fehler können böse Folgen haben.

Der Traumjob muss wegen äußerer Umstände schweren Herzens aufgegeben werden, es steht ein Karrieresprung an oder der Arbeitgeber hat sich nicht korrekt verhalten - Kündigungen sind oft emotional. Da stehen Form und Etikette bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht unbedingt an erster Stelle. Dennoch sollten Angestellte Fehler im Kündigungsschreiben unbedingt vermeiden.

Mündliche Kündigungen sind in der Regel unwirksam

Wie im Film dem schlechten Arbeitgeber in Persona mündlich zu erklären "Ich kündige!", mag zwar für den ein oder anderen eine schöne Vorstellung sein - führt aber in Deutschland eher zu Komplikationen. Denn: Nach Paragraf 623 BGB muss eine Kündigung immer in Schriftform erfolgen. Mündliche Kündigungen sind demnach (übrigens ebenso wie die Kündigung per E-Mail oder ein Schreiben mit elektronischer Unterschrift) in der Regel nicht gültig, die Kündigung muss dem Arbeitgeber in Papierform vorliegen. Nach einer mündlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer haben viele Arbeitgeber jedoch vermutlich wenig Interesse daran, die betreffende Person im Unternehmen zu halten, was zu unangenehmen Gesprächen und Verhandlungen um das Ende des Arbeitsverhältnisses führen kann. Im Affekt mündlich die Kündigung zu deklarieren ist also wenig empfehlenswert.

Das Kündigungsschreiben sollte nicht unnötig lang oder emotional ausfallen

Auch in der Schriftform sind emotionale Formulierungen oder gar eine Liste aller Gründe, aus denen man sich beim Arbeitgeber nicht mehr wohl fühlt, fehl am Platz. Denn nicht nur muss man bis Vertragsende (in der Regel drei Monate nach der Kündigung) noch im Unternehmen arbeiten - der Arbeitgeber muss auch noch das Arbeitszeugnis ausstellen. Es lohnt sich also, bis zum Schluss freundlich und respektvoll zu bleiben. Wer unbedingt ein emotionales Feedback geben möchte, sollte dies nach dem letzten Arbeitstag und nach Erhalt des Zeugnisses tun. Für das Kündigungsschreiben selbst gilt: Höflichkeit ist angebracht, eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich. Das Schreiben sollte also kurz und klar gehalten werden.

Arbeitszeugnis ist nicht gleich Arbeitszeugnis

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen. Als qualifiziertes Arbeitszeugnis versteht man das Schreiben, in dem der Arbeitgeber ausführlich erläutert, welche Kompetenzen der Arbeitnehmer eingebracht und wie zufrieden er mit der erbrachten Leistung ist. Fallen solche ausführlichen Arbeitszeugnisse gut aus, kann damit bei zukünftigen Arbeitgebern gepunktet werden. Im Kündigungsschreiben sollte also nicht nur um ein Arbeitszeugnis, sondern explizit um ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" gebeten werden.

Eindeutigkeit ist auch bezüglich der Formulierung der Kündigung selbst geboten: "Hiermit würde ich gerne kündigen", "Hiermit möchte ich meine Kündigung einreichen" oder ähnliche Formulierungen sind nicht sinnvoll, weil dadurch nicht ausdrücklich klar wird, dass tatsächlich gekündigt wird. Zwar sind die meisten Arbeitgeber verständnisvoll - aber im schlimmsten Fall kann es hier zu einem Rechtsstreit kommen.

Datum der Ausstellung und das genaue Vertragsende müssen unbedingt in die Kündigung

Deswegen sollte die Kündigung selbst unbedingt klar formuliert werden: "Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum [Datum Vertragsende]." So ist klar, wie lange der Arbeitnehmer noch im Unternehmen bleibt. Um hier Fehler zu vermeiden, sollte man außerdem unbedingt vor dem Verfassen der Kündigung einen Blick in den Vertrag werfen und die vereinbarte Kündigungsfrist überprüfen, an die man sich zu halten hat. Weiter sollte neben dem Datum des Vertragsendes immer auch das Datum der Ausstellung des Kündigungsschreibens im Schreiben selbst vermerkt werden. So werden etwaige Uneinigkeiten darüber, ob die Kündigung fristgerecht eingereicht wurde, vermieden.

Zu guter Letzt sollte man nie eine Kündigung einreichen, ohne eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. So sichert man sich als Arbeitnehmer ab für den Fall, dass die Kündigung beim Arbeitgeber untergeht oder gar nicht erst ankommt.

Redaktion finanzen.net

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