Akku im Handgepäck: Regeln für die Mitnahme auf Flugreisen

17.10.2024 20:21:00

Die Mitnahme von Akkus im Flugzeug war lange Zeit mit strengen Regelungen verbunden, insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien, die in vielen elektronischen Geräten zum Einsatz kommen. Mittlerweile gibt es klare Vorschriften, die Passagiere beachten sollten, um ihre Akkus sicher und vorschriftsgemäß zu transportieren. Hierbei ist vor allem der Lithium-Gehalt und die Wattstundenzahl der Akkus entscheidend.

Welche Akkus dürfen im Flugzeug mitgeführt werden?

Die Mitnahme von Akkus, insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, ist grundsätzlich erlaubt, jedoch sind bestimmte Grenzwerte zu beachten. Lithium-Ionen-Akkus zeichnen sich durch ihre hohe Energiedichte aus, was sie einerseits sehr effizient, andererseits aber auch reaktionsfreudig macht. Laut den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts und der International Air Transport Association (IATA) gelten dabei vorwiegend Wattstunden (Wh) und der Lithiumgehalt als relevante Parameter.

Lithium-Ionen-Batterien mit einer Leistung von bis zu 100 Wh können problemlos im Handgepäck mitgeführt werden. Sollte die Kapazität zwischen 100 und 160 Wh liegen, dürfen maximal zwei Akkus pro Passagier im Handgepäck transportiert werden. Diese Vorschriften beziehen sich auf Ersatzakkus, während fest verbaute Akkus in Geräten wie Smartphones oder Laptops ebenfalls an Bord erlaubt sind, solange sie den Grenzwert von 100 Wh nicht überschreiten. Besonders wichtig ist hier, dass Ersatzakkus ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, wie aus den Hinweisen von AkkuShop.de hervorgeht.

Wie viele Akkus sind pro Passagier erlaubt?

Je nach Leistung der Akkus variiert die erlaubte Anzahl. Bei Akkus mit weniger als 100 Wh dürfen in der Regel bis zu fünf Akkus pro Passagier mitgenommen werden. Überschreiten sie jedoch die 100 Wh, sind nur noch maximal zwei Akkus erlaubt. Die Anzahl bezieht sich dabei auf Ersatzakkus, während die in Geräten fest verbauten Akkus in der Regel keine zusätzlichen Einschränkungen haben. Ein weiteres Detail betrifft medizinische Geräte, die unter Umständen höhere Kapazitäten haben dürfen, allerdings bedarf es hier der Zustimmung der Fluggesellschaft.

Diese Regelungen sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich, weshalb Passagiere vorab die spezifischen Richtlinien ihrer Airline prüfen sollten. Insbesondere bei Geräten wie Powerbanks oder externen Kamera-Akkus ist es ratsam, vor dem Flug die entsprechenden Kapazitäten zu überprüfen, da sich die erlaubten Werte auf verschiedene Akkutypen summieren.

Sicherheitsmaßnahmen: So transportiert man Akkus richtig

Um Brände oder andere Sicherheitsrisiken zu minimieren, müssen Akkus im Flugzeug sicher verpackt werden. Laut den aktuellen Empfehlungen von Akku.net sollten die Akkukontakte abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern. Zusätzlich empfiehlt es sich, jeden Akku einzeln in einer Schutzhülle oder einem Kunststoffbeutel zu verpacken. Elektronische Geräte mit fest verbauten Akkus müssen ausgeschaltet und gegen ein versehentliches Einschalten gesichert werden. Dies gilt besonders für aufgegebenes Gepäck, bei dem Geräte nicht im Standby-Modus transportiert werden dürfen.

Ein weiterer Sicherheitshinweis betrifft die Entladung der Akkus. So wird empfohlen, Lithium-Polymer-Akkus (häufig in Drohnen verwendet) vor dem Flug auf etwa 50 Prozent zu entladen, da sie in diesem Zustand am stabilsten sind. Diese Maßnahme verringert das Risiko unkontrollierter elektrochemischer Reaktionen während des Fluges.

Welche Akkus und Batterien sind besonders problematisch?

Insbesondere Lithium-Akkus stellen aufgrund ihrer hohen Reaktivität ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Im Gegensatz dazu sind Alkali-Mangan-Batterien (wie die weit verbreiteten AA-Batterien) oder Zink-Luft-Batterien (z.B. für Hörgeräte) weniger problematisch. Diese dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Trotzdem sollten auch diese Batterien sicher verpackt werden, um mögliche Gefahren durch Kurzschlüsse zu vermeiden.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Juan Roballo / Shutterstock.com, mariva2017 / Shutterstock.com

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