Weihnachtsdeko im Büro: Dies gilt es zu beachten

20.11.2024 22:51:00

Mit der Weihnachtszeit hält oftmals üppige Weihnachtsdeko Einzug in die eigenen vier Wände - und gerne auch ins Büro. Doch Geschmäcker sind verschieden und nicht jede Art von Weihnachtsdeko ist im Büro gern gesehen oder erlaubt.

Deko ist je nach Unternehmen erwünscht oder untersagt

Grundsätzlich kann die Geschäftsführung bzw. der Vorgesetzte jegliche Form von Dekoration am Arbeitsplatz verbieten, so das IWW Institut in einem Beitrag. In manchen Firmen regelt zudem die Betriebsvereinbarung oder eine Hausordnung ganz genau, was erlaubt ist und was nicht. Bei zuwiderhandeln eines Mitarbeiters, können sogar eine Abmahnung angedroht oder im Notfall auch ausgesprochen werden, warnt das IWW Institut. Je nach Unternehmen und Kundenverkehr kann Weihnachtsdekoration störend oder sogar willkommen sein. Viele Unternehmen schaffen in der Weihnachtszeit ganz bewusst weihnachtliche Dekorationen an. Gerade dort, wo Laufkundschaft gewonnen werden soll oder die Wärme der Dekoration für Vertrauen, Zuneigung und Wohlfühlatmosphäre steht, werden Arbeitsräume häufig aus betrieblichem Interesse heraus dekoriert.

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Brandschutz beachten

Unabhängig von Angemessenheit und Geschmack gilt es zu prüfen, dass die Deko weder eine Gefahr für die Angestellten oder eventuelle Kunden und andere Besucher ist, noch den Betriebsablauf stört. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und der Brandschutz. Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Arbeitgeber für Brandschutz und Brandbekämpfung zu sorgen hat. Weiter finden sich wichtige Regeln in der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung, die es zu beachten gilt. Dies liegt darin begründet, dass die Versicherung im Brandfall nur zahlt, wenn die Vorgaben eingehalten werden, so ein Beitrag der IHK. Dekoration, Kerzen und offenes Feuer kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern erlauben. Dabei sollte die Verantwortung auf die einzelnen Mitarbeiter übertragen werden, die dafür sorgen müssen, dass die Kerzen, solange sie brennen, auch beaufsichtigt werden. Auf der sicheren Seite ist ein Arbeitgeber allerdings nur dann, wenn dieser sich auf sein Hausrecht beruft und das Anzünden von Kerzen untersagt, erklärt die IHK. Mit elektrischen Kerzen mit Prüfsiegel werde die Gefahr eines Brandes deutlich verringert.

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Arbeitsabläufe dürfen durch Deko nicht erschwert werden

Wichtig ist auch, dass keine Fluchtwege versperrt und Arbeitsabläufe durch die Deko erschwert werden. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass keine Kabel von elektrisch betriebener Deko zur Stolperfalle werden dürfen oder der Weihnachtsbaum den Weg versperrt. Weihnachtsdeko mit Sound und Weihnachtsmusik können von der Arbeit ablenken, geschäftliche Gespräche erschweren und auch die eigenen Kollegen oder Kunden nerven. Dasselbe gilt für blinkende und zu grelle Weihnachtsdeko sowie Räucherstäbchen und Duftkerzen. Damit die Vorweihnachtszeit besinnlich verläuft, sollte grundsätzlich im Team abgesprochen werden, ob, wann und wie dekoriert wird, rät das Jobportal StepStone.

Redaktion finanzen.net

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