Sonderabschreibungen
Sonderabschreibungen - Definition
Zusätzlich zu der Absetzung für Abnutzung (AfA) mögliche Abschreibungsart.
Gliederung
Sie dienen im Gegensatz zu den AfA nicht der Berücksichtigung des Werteverzehrs, sondern sind als Lenkungsnormen zu verstehen. Der Gesetzgeber will mittels Sonderabschreibungen Anreize bieten, eine bestimmte Investition zu tätigen. Sonderabschreibungen wirken bei gleich bleibendem Steuertarif steuerstundend und führen ggf. zu einem Zinsgewinn. Bei Inanspruchnahme kommt es zu einer Steuerminderzahlung, die in zukünftigen Jahren durch Steuermehrzahlungen wegen geringeren Abschreibungsbeträgen ausgeglichen wird.
Die z. Zt. wichtigste Art der Sonderabschreibung ist: Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe in Form von 20 % der AK/HK (Anschaffungskosten, handelsrechtliche, Herstellungskosten) bei Investitionen in neues Anlagevermögen, hierbei kann die Sonderabschreibung auch in Form eines Investitionsabzugsbetrags (bis zu 40 % AK/HK) bis zu drei Jahre vor der Investition bereits in Anspruch genommen werden. Von den Sonderabschreibungen sind die erhöhten Absetzungen für Abnutzung abzugrenzen.
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