Cap
Computer Aided Planning
Zu Computer Aided Planning (CAP) geht es hier. Weiter unten finden Sie die Definition für Cap (Zinsobergrenze).
Zinsbegrenzungsvertrag bzw. Kauf einer Garantie, dass die eigenen Zinszahlungen eine bestimmte Zinsobergrenze nicht übersteigen. Der Käufer eines Cap hat somit die Gewissheit, dass seine Zinskosten eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten bzw. bei steigenden Zinsen vom Vertragspartner ausgeglichen werden. Bei einer Vereinbarung einer Zinsuntergrenze spricht man von einem Floor. Werden sowohl Zinsunter- als auch -obergrenzen vereinbart, handelt es sich um einen Collar.
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