Aufwand
Aufwand - Definition
Grundbegriff aus dem Rechnungswesen, der das negative Rechenelement der Finanzbuchhaltung kennzeichnet. Der Gegenbegriff, das positive Rechenelement, ist der Ertrag. Die Differenz zwischen allen Aufwendungen und Erträgen einer Periode ergibt den Periodenerfolg. Während das Begriffspaar Ausgabe/Einnahme die Veränderung des Geldvermögensbestandes erfasst, stellen Aufwand/Ertrag auf den Verbrauch und die Entstehung von Gütern und Dienstleistungen ab. Aufwand und Ertrag einer Periode können, müssen aber nicht mit den Veränderungen des Geldvermögensbestandes, also den Ausgaben und Einnahmen, korrespondieren.
Gliederung
Dabei lassen sich folgende Fälle im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen Aufwand und Ausgabe unterscheiden:
(1) Aufwand jetzt - Ausgabe jetzt; z. B. Lohn- und Gehaltszahlungen für Mitarbeiter.
(2) Aufwand jetzt - Ausgabe später; z. B. Bildung einer Rückstellung für Umstellungen und Umbauten. Die Ausgaben fallen erst später an, wenn die Umbaumaßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.
(3) Aufwand jetzt - Ausgabe nie; z. B. Bildung einer Rückstellung für juristische Prozesse, die in späteren Jahren aufzulösen ist, da der Prozess gewonnen wurde.
(4) Ausgabe jetzt - Aufwand später; z. B. Kauf einer Maschine, der zwar zu einer Ausgabe führt, die aber erst dann ergebniswirksam wird, wenn die Maschine abgeschrieben wird.
(5) Ausgabe jetzt - Aufwand nie; z. B. Aufnahme eines Kredits, der zwar einen Schuldzugang, eine Ausgabe, darstellt, der Kreditbetrag als solcher berührt aber nicht die Erfolgsrechnung, er stellt keinen Aufwand dar.
Eine entsprechende Fallunterscheidung kann auch für die Ertrag und Einnahme getroffen werden.
Der Umfang der auszuweisenden Aufwendungen und Erträge wird bestimmt durch die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Die Aufwendungen und Erträge, die in der Handelsbilanz berücksichtigt werden, nicht jedoch in der Kosten- bzw. Betriebsergebnisrechnung, z. B. Aufwendungen und Erträge aus Beteiligungen, stellen neutralen Aufwand oder neutralen Ertrag dar. Soweit die Aufwendungen/Erträge mit den Kosten/Leistungen der Betriebsergebnisrechnung übereinstimmen, liegt sog. Zweckaufwand/Zweckertrag vor.
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