Rente mit 63
Berechtigt für die Rente mit 63 ist, wer mindestens 45 Beitragsjahre hinter sich hat und zwischen 1950 und 1952 geboren ist. Die Regelung der "Rente ab 63" gilt ab dem 1. Juli 2014. Bislang liegen rund 12.000 Anträge auf die Rente mit 63 vor. (Stand 23.06.2014)