Endlich Klarheit!
Die neuen Regeln für die Verrechnung von Spekulationsgewinnen bzw. -verlusten waren höchst umstritten. Immerhin hätte man beim Handel mit Optionsscheinen nur einen maximalen Verlust von 20.000 Euro geltend machen können, darüber hinausgehende, negative Ergebnisse wurden nicht mehr berücksichtigt. Diese "asymmetrische" Besteuerung hält nun auch der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig.
Erleichterung bei vielen Anlegern!
So sieht das Bundesfinanzministerium laut einem BMF-Schreiben vom 03. Juni den Handel mit Zertifikaten und Optionsscheinen nicht als Termingeschäft. Insofern kommt in diesem Fall auch nicht die für Anleger nachteilige Maximalsumme von 20.000 Euro zum Tragen, die als maximaler Verlust hätten verrechnet werden können.
Gut informiert!
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der bekennende Sparbuch-Liebhaber Olaf Scholz trotz seiner Funktion als Bundesfinanzminister nicht alle Details zu den unterschiedlichen Instrumenten kennt, welche an der Börse gehandelt werden. Dies hat auch der Deutsche Derivate Verband (DDV) sowie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) erkannt und entsprechende Aufklärungsarbeit geleistet. Entsprechend wird es begrüßt, dass Knock-Out-Zertifikate und Optionsscheine künftig als Kapitalforderungen eingestuft werden.
Vorsicht vor dem Totalverlust!
Im Falle eines Totalverlustes mit Termingeschäften bleibt die maximale Verlustverrechnung von 20.000 Euro allerdings weiterhin bestehen. Somit sollte aus steuerlicher Sicht darauf geachtet werden, dass ein Produkt vor dem Erreichen des Totalverlustes verkauft wird.
Gewinne und Verluste besser verrechnen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am Freitag einen Beschluss veröffentlicht, nach dem die aktuelle Besteuerung privater Kapitalanlagen teilweise verfassungswidrig sein könnte. So lassen sich aktuell nur Gewinne mit Verlusten verrechnen, wenn beide aus der gleichen Anlageklasse kommen (z.B. aus dem Handel mit Aktien). Sollte sich dies als nicht gesetzeskonform erweisen, könnte man künftig auch wieder Gewinne und Verluste von unterschiedlichen Anlageformen verrechnen. Darauf haben private Anleger seit vielen Jahren gewartet.
Stephan Feuerstein ist Chefredakteur des Börsenbriefes Hebelzertifikate-Trader. Bereits seit Anfang der 90er Jahre beschäftigt er sich mit dem Thema Börse, speziell der Technischen Analyse. Infos: www.hebelzertifikate-trader.de Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.