Regularien: Achtung, Formulare!
Die Umsetzung neuer Richtlinien stellt Banken vor Probleme. Sie dürfen Produkte nicht mehr ohne ein Basisinformationsblatt anbieten.
von Gian Hessami, Euro am Sonntag
Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare. Seit Januar 2018 gelten hierzulande die nationalen Regeln zur Umsetzung von Mifid II (Markets in Financial Instruments Directive II). Das Regelwerk dient in erster Linie dem Verbraucherschutz und betrifft fast alle Bereiche einer Bank, die in das Wertpapiergeschäft involviert sind.
Hand in Hand mit Mifid II geht die Verordnung über Basisinformationsblätter für sogenannte PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products). Dies sind verpackte Anlageprodukte, zu denen auch Zertifikate gehören.
Mit der Einführung des Basisinformationsblatts (engl.: Key Information Document, kurz KID), das Herausgeber von strukturierten Wertpapieren und Versicherungsanlageprodukten für jedes Produkt veröffentlichen müssen, haben die Banken alle Hände voll zu tun. Ein wesentlicher Bestandteil des KID sind die Performance- Szenarien, die Anlegern mögliche Entwicklungen ihres Investments vor Augen führen sollen.
Auf drei DIN-A4-Seiten werden Anleger zudem über die wichtigsten Merkmale, Risiken und Kosten des Finanzprodukts informiert. Zu dem einen oder anderen Produkt gibt es noch kein KID. Diese Papiere dürfen dann beispielsweise Broker, über die Anleger die Papiere ordern wollen, nicht verkaufen.
Kein Beipackzettel
"Das Basisinformationsblatt ist nicht mit einem statischen Beipackzettel zu vergleichen", sagt Anouch Wilhelms, Derivateprofi bei der Commerzbank. Dadurch, dass die aktuelle Marktentwicklung berücksichtigt werden müsse, könnten sich die KID-Angaben oft ändern. Und bei jeder signifikanten Änderung ist der Emittent verpflichtet, ein neues KID zu erstellen. "Das betrifft vor allem die Angaben bei den Performance-Szenarien und die Einordnung der Produkte in die jeweilige Risikoklasse", so Wilhelms.
Nicht nur der Emittent als Hersteller der Produkte, sondern auch die für den Verkauf zuständigen Onlinebroker und Banken (Vertrieb) müssen sicherstellen, dass die KID vorliegen. Was sollen Anleger also tun, die ein Papier aufgrund des komplexen Verfahrens nicht ordern können?
Entweder sie gedulden sich und warten ab oder sie suchen sich am deutschen Derivatemarkt ein ähnliches Investment heraus, zu dem auch ein Briefkurs angeboten wird. Nach Angaben des Deutschen Derivate Verbands waren Mitte Januar 95 Prozent der Produkte mit einem KID ausgestattet und deswegen handelbar.
Auch Nicolai Tietze, Derivateexperte bei der Deutschen Bank, hebt die Komplexität der KID-Umsetzung hervor: "Wenn das automatisierte Verfahren nicht funktioniert, prüfen wir, ob das Basisinformationsblatt manuell erstellt werden kann." Von den rund 180.000 Produkten, die sein Haus öffentlich anbietet, dürften es aktuell seiner Schätzung nach wenige Hundert Papiere sein, die aufgrund von Mifid II noch nicht offeriert werden können.
______________________________
Weitere News
Bildquellen: iStockphoto, Astronoman / Shutterstock.com