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Gutachten: Zweifel an Zulässigkeit von Vermögensabgabe wegen Corona

16.04.20 14:06 Uhr

Gutachten: Zweifel an Zulässigkeit von Vermögensabgabe wegen Corona | finanzen.net

Die wegen der Corona-Krise diskutierte Vermögensabgabe ist einem Bundestagsgutachten zufolge womöglich nicht zulässig.

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Es gebe Zweifel daran, ob die Pandemie als Grund für einen solchen Zugriff auf das Vermögen der Bürger ausreiche, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Analyse, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Grundsätzlich ist eine einmalige Vermögensabgabe demnach mit der Verfassung vereinbar. Über die Auslegung der nötigen Voraussetzungen gebe es aber keine einheitliche Meinung, schreiben die Bundestagsjuristen. So sei umstritten, ob die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Staatsfinanzen schwerwiegend genug seien.

Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch und SPD-Chefin Saskia Esken hatten beide eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorgeschlagen. So könnten Wohlhabende durch einmalige Zahlungen zur Refinanzierung des Staates herangezogen werden.

Aus Sicht der Linksfraktion wäre das derzeit "angemessen und verfassungsrechtlich gut zu begründen". Die Corona-Krise werde voraussichtlich teurer und heftiger als die Finanzkrise 2008/09. "Es ist Zeit, dass sich die Quandts und Klattens fragen, was sie für das Land tun können und nicht das Land für sie", sagte Fraktionsvize Fabio De Masi unter Bezug auf die BMW-Erben Susanne Klatten und Stefan Quandt.

Die FDP-Fraktion dagegen lehnte den Vorschlag strikt ab. "Ob mit oder ohne Corona-Krise, eine zusätzliche Vermögensabgabe ist nie gerechtfertigt", sagte Finanzpolitiker Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur. Ein großer Teil des Vermögens in Deutschland stecke in Unternehmen, deren Inhaber unzählige Arbeitsplätze geschaffen hätten. "Diese Betriebe müssen wir jetzt besonders schützen, darum verbietet sich jede Debatte über neue Steuern!", betonte er.

De Masi dagegen schlug vor, hohe Freigrenzen für Betriebsvermögen und einen langen Zeitraum zur Bezahlung der Abgabe einzuführen. Damit lasse sich sicherstellen, dass eine Vermögensabgabe keine negativen Effekte auf Unternehmen hätte.

/tam/DP/jha

BERLIN (dpa-AFX)

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