Hohe Gebühren: Wo Girokonten teuer und wo sie günstig sind
Die Banken drehen kräftig an der Gebührenschraube. €uro am Sonntag zeigt, wo versteckte Kosten lauern und wo es noch günstig ist.
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von Simone Gröneweg, Euro am Sonntag
Banker können durchaus kreativ sein. Das bekommen derzeit insbesondere die Kunden verschiedener Direktbanken zu spüren. "Bislang kostenlose Konten werden zunehmend an verschiedene Bedingungen geknüpft", erklärt David Riechmann, Referent für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Egal ob Consorsbank, comdirect, Norisbank oder ING - sie alle ändern die Konditionen oder haben das bereits getan. In der Praxis sieht das so aus: Wer als Neukunde ab dem 27. März bei der Consorsbank keinen Geldeingang von 700 Euro vorweisen kann, zahlt vier Euro im Monat. Optional kann der Kontoinhaber künftig für einen Euro pro Monat eine Girocard hinzubuchen. Bereits bestehende Girokonten bleiben kostenlos.
Bei der comdirect ist das erste Halbjahr kostenlos. Wer danach keine Kontogebühren zahlen will, muss seit Mitte Februar ebenfalls einen monatlichen Zahlungseingang von 700 Euro nachweisen. Als Alternative können Kunden pro Monat drei Zahlungen über Apple Pay oder Google Pay tätigen oder aber ein Wertpapiergeschäft ausführen. Klappt das nicht, fallen im Monat 4,90 Euro Gebühren an. Für Bestandskunden gilt das ab dem 1. Mai, Ausnahmen gibt es für Studenten, Praktikanten und Auszubildende. Die Beispiele zeigen: Der Wandel in der Kontowelt schreitet voran. "Viele Filialbanken erhöhen die Gebühren, die Direktbanken schaffen die kostenlosen Konten ab", beschreibt Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg die Lage.
Aktive Kunden bringen Geld
Viele Geldhäuser wollen den digitalaffinen Kunden, der sich möglichst übers Internet oder telefonisch beraten lässt und keine Filiale braucht. Und sie wünschen sich aktive Kunden. Wer Aktien kauft und wieder verkauft, Fondsanteile erwirbt oder mit Karte zahlt, sorgt für Umsatz. Den benötigen die Banken, um etwas zu verdienen. Lassen Kunden ihr Vermögen einfach nur auf dem Konto liegen, bringt das nichts oder verursacht zusätzliche Kosten. Denn wenn die Institute überschüssiges Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) einlagern, wird ein Strafzins in Höhe von 0,5 Prozent fällig.
"Die EZB hat aber Freigrenzen eingeführt. Der Strafzins gilt nicht ab dem ersten Euro", sagt Verbraucherschützer Riechmann. Die Banken hätten durchaus etwas Spielraum, betont er. Allerdings sagt er auch: "Es gibt kein Grundrecht auf ein kostenloses Girokonto."
Etwa 1.700 Banken gibt es hierzulande. Etwa 3.500 verschiedene Kontomodelle werden angeboten. Einfacher macht die große Auswahl die Orientierung für die Kunden nicht. Im Gegenteil. Ob Premiumkonto, Gehaltskonto, Komfortkonto oder Onlinekonto - die Vielfalt ist gewaltig, die Unterschiede sind nicht gleich ersichtlich. "Die Kontomodelle werden kleinschichtiger", sagt David Riechmann. Welches Konto sich im konkreten Fall am besten rechnet, ist oft nicht so einfach zu ermitteln.
Dabei sind die Grundgebühren nicht immer das Entscheidende, sondern das, was tatsächlich im Monat bei der Nutzung zusammenkommt. Für viele Einzelposten fallen mittlerweile Entgelte an, die es zuvor nicht gab. Die Kunden müssen also auf der Hut sein. "Manchmal kosten Buchungen extra, manchmal ist es der Einsatz der Karte, der zusätzlich bezahlt werden muss", berichtet Jurist Riechmann.
Wer nicht unnötig Geld ausgeben möchte, müsste eigentlich die Preis- und Leistungsverzeichnisse sowie Entgeltinformationen der verschiedenen Banken gründlich studieren. Das ist für normalsterbliche Kunden jedoch kaum leistbar. Die FMH-Finanzberatung hat darum für €uro am Sonntag die günstigsten Girokonten hierzulande herausgesucht - die Tabelle finden Sie auf den Seiten 32 und 33 der Euro am Sonntag-Printausgabe 09-2021. Dabei sind bundesweite Institute, Regional- und Direktbanken sowie einzelne Geldinstitute, die nachhaltig orientiert sind. Letztere sind in der Regel zwar teurer als andere Anbieter, das Interesse der Verbraucher an nachhaltiger Geldanlage wächst aber. So hat die vergleichsweise teure GLS Bank im Jahr 2019 etwa 35.000 Kunden hinzugewonnen.
"Komplett kostenlose Konten ohne Bedingungen gibt es kaum noch", sagt Ania Scholz-Orfanidis von der FMH-Finanzberatung. "Immer mehr Institute fordern im Moment einen monatlichen Geldeingang, damit das Konto gebührenfrei bleibt", hat sie festgestellt. Mitunter verlangen Banken keine Grundgebühr, aber das Zahlen mit der Karte, regelmäßiges Geldabheben, eine Girocard, Kreditkarte oder Überweisungen mit Beleg können sich zum Kostentreiber entwickeln. "Aufpassen sollte man auch, wenn nur eine bestimmte Anzahl von Buchungen kostenfrei ist", warnt sie. Darunter fallen etwa Zahlungen mit der Girocard im Geschäft, Lastschriften und Überweisungen. "Kostet ab einem gewissen Kontingent jede einzelne Buchung einige Cent extra, können da durchaus einige Euro im Monat zusammenkommen", erklärt Expertin Scholz-Orfanidis.
Wo Banken zulangen
Generell lautet die Faustregel: Je analoger, desto höher die Gebühren. So können sich beleghafte Überweisungen - also in Papierform - ebenfalls als Kostentreiber herausstellen. Klassischerweise lassen sich Direktbanken diesen Service gerne ordentlich entlohnen. Aber auch Meine Bank - Raiffeisenbank im Hochtaunus verlangt beim OnlineOnly Konto für eine beleghafte Überweisung satte fünf Euro. Bei der Postbank schlagen klassisch in Papierform eingereichte Überweisungen beim Kontomodell Giro direkt mit je 2,50 Euro zu Buche. Wer diesen Service häufiger nutzt, sollte bei der Kontowahl unbedingt darauf achten.
"Viele Banken haben das herkömmliche TAN-Verfahren per SMS abgeschafft. Eine Alternative stellt ein sogenannter TAN-Generator dar", erzählt Riechmann. Doch dieses Gerät könne unter Umständen teuer sein, warnt der Verbraucherschützer. Eine beliebte Stellschraube stellt auch der Dispozins dar. Während manche Institute hierbei mehr als zehn Prozent kassieren, belassen es andere bei sechs Prozent oder sogar noch weniger. Die HypoVereinsbank begnügt sich zum Beispiel beim HVB PlusKonto mit einem Dispozins in Höhe von 2,66 Prozent. Ähnlich sieht es beim Thema Bargeld aus. Bei manchen Anbietern kommt es vor, dass Kunden nur dreimal im Monat kostenlos Geld abheben können. Wer sich häufig am Geldautomaten mit Bargeld eindeckt, sollte sich besser nicht auf solche Konditionen einlassen.
Wenig verwunderlich, dass Dirk Stein vom Bundesverband deutscher Banken, rät: "Bevor jemand sich für ein Konto entscheidet, muss er überlegen, was genau brauche ich, was sollte mein Konto bieten." Am Anfang stehe die wichtige Frage, ob man Bankgeschäfte eher am Computer, Tablet, Smartphone oder lieber in einer Filiale erledige, sagt er. Ist das geklärt, sollten Verbraucher systematisch ihr typisches Verhalten hinterfragen. Wie oft hebt man Bargeld ab? Und wo? Nutzt man dafür immer denselben Automaten oder ist man viel unterwegs? Vielleicht auch im Ausland? Benötigt man eine Kreditkarte? Rutscht das Konto regelmäßig ins Minus? "Das sind viele Fragen, aber wer die für sich geklärt hat, kann gezielter nach einem passenden Modell suchen", weiß der Bankenexperte Stein.
Der genaue Blick ins Kleingedruckte und in die Kontoinformationen wird wichtiger. Wer nicht genau hinsieht, merkt unter Umständen gar nicht, wofür er Gebühren zahlt. So haben in den vergangenen Monaten aufgrund der Corona-Pandemie mehr Kunden beim Bezahlen die Girocard gezückt. Was manchem Verbraucher dabei entgangen ist: Etliche Institute verlangen für den Einsatz dieser Karte eine Gebühr. Während die Kaufabwicklung per Kreditkarte im gesamten Bereich der Eurozone kostenfrei ist, sieht es bei Zahlungen mit der Girocard anders aus. Eine Auswertung des Finanzportals Biallo ergab, dass 463 von 1.200 untersuchten Geldinstituten dafür Gebühren erheben und kam auf einen Durchschnittswert von 35 Cent je Transaktion.
Das Problem: Die Kosten dafür sind oft gut versteckt. "Sind die Buchungsgebühren deutlich gestiegen, könnte das ein Hinweis auf die Gebühren für Kartentransaktionen sein", sagt Scholz-Orfanidis von der FMH-Finanzberatung.
Erst mal das Gespräch suchen
Bevor eine Bank eine neue Gebühr einführt, muss sie das mit einer Änderungsmitteilung ankündigen - und zwar mindestens zwei Monate vorher. Reagiert der Kunde darauf nicht, hat er die Gebühr quasi akzeptiert. Ist er damit nicht einverstanden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. "Am besten nimmt man Kontakt zu seinem Berater auf und erklärt, warum man die Gebühren zu hoch findet, und fragt, ob die Bank dem Kunden entgegenkommen kann", sagt Dirk Stein. Bei guten Kunden lässt ein Geldhaus durchaus auch mal Kulanz walten.
Fehlt der persönliche Draht zur Bank, kann man der Erhöhung schriftlich widersprechen. Reagiert die Bank nicht, gelten die neuen Bedingungen nicht für diesen Kunden. "Es kann aber auch sein, dass die Bank das Konto kündigt. Das Recht hat sie in dem Fall", erklärt Riechmann. Wer selbst kündigt und wechselt, muss sich über eines im Klaren sein: Auch die neue Bank könnte in absehbarer Zeit an der Gebührenschraube drehen. Hinzu kommt, dass in einzelnen Fällen nicht nur die Kosten fürs Konto im Vordergrund stehen. Gerade ältere Menschen sind oft froh, wenn sie bei Fragen eine Bankfiliale aufsuchen können.
Mitunter übernimmt die Bank vor Ort sogar eine wichtige Funktion. "Es gibt durchaus Fälle, da haben wachsame Bankmitarbeiter ältere Menschen vor dem sogenannten Enkeltrick bewahrt, weil sie nachgefragt haben, wozu das abgehobene Geld ist", erzählt David Riechmann von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen.
Aufpassen beim Kontowechsel
Wer sich für eine andere Bank entscheidet, geht vielleicht sogar Risiken ein. "Immer mehr Verbraucher melden sich wegen des Verwahrentgelts", erzählt die Verbraucherschützerin Schönke. In der Regel würden Neukunden zur Kasse gebeten, sagt sie. Wer ein neues Konto bei einem Institut eröffnet, muss dessen aktuell geltende Bestimmungen akzeptieren. Bei den Bestandskunden müsse ein Verwahrentgelt extra vereinbart werden, betont die Verbraucherschützerin. Generell sollten Kunden, die viel Geld auf dem Girokonto horten, das Verwahrentgelt besonders im Blick behalten. Derzeit greifen die Institute meist bei sehr hohen Summen zu. Aber es zeichnet sich ab, dass sie künftig selbst bei geringeren Beträgen ein Entgelt verlangen.
Verbraucherschützer und Geldhäuser streiten darüber, ob eine Bank überhaupt gleichzeitig ein Verwahrentgelt und eine Kontoführungsgebühr verlangen darf. Eigentlich gilt das Verbot der Doppelbepreisung für die Geldhäuser. "Wir sind der Auffassung, dass die Verwahrung schon mit dem Kontoführungsentgelt abgegolten ist", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Abschließend müssen darüber wohl die Gerichte entscheiden.
Wofür Banken kein Geld verlangen dürfen
Grundsätzlich: Geldhäuser, Kunden und Verbraucherschützer streiten immer wieder darüber, welchen Service eine Bank in Rechnung stellen darf. Grundsätzlich gilt: Kein Entgelt verlangen darf eine Bank, wenn sie lediglich einer gesetzlichen Pflicht nachkommt - zum Beispiel einen Freistellungsauftrag zu berücksichtigen. Die Institute dürfen Kunden auch nicht Bestandteile der eigenen Betriebskosten in Rechnung stellen. Sie können also nicht ohne Weiteres Kosten für Kopien oder Telefonate abwälzen. Zudem gilt das Verbot der Doppelbepreisung. Handelt eine Bank nur aus Eigeninteresse, darf sie dem Verbraucher die Leistung nicht in Rechnung stellen.
Kontoauszüge: Eine Bank muss ihre Kunden einmal im Monat über ihr Konto informieren. Egal ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass dafür kein Entgelt erhoben werden darf (Az. 2-25 O 260/10).
Kreditkarte: Kreditkarten und EC-Karten-Verträge haben in der Regel eine bestimmte Laufzeit. Die Gebühren zahlt der Kunde meist im Voraus. Kündigt er vorzeitig, kann er von seiner Bank die anteilige Erstattung der Jahresgebühr zurückfordern, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 1 U 108/99).
Kartenverlust: Ist die Giro-, EC- oder Kreditkarte durch Diebstahl oder Verlust abhanden gekommen, informiert der Bankkunde in der Regel sein Institut, um die Karte sperren zu lassen und eine Ersatzkarte zu beantragen. Für den Service darf die Bank keine Gebühr verlangen, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 166/14).
TAN per SMS: Lassen sich Kunden die TANs für Zahlungsaufträge per SMS zuschicken, dürfen Banken nur Kosten in Rechnung stellen, wenn die TANs auch tatsächlich genutzt wurden, urteilte der Bundesgerichtshof im Juli 2017 (Az. XI ZR 260/15).
Todesfall: Wenn ein Kontoinhaber stirbt, muss die Bank das Konto auf den Namen des Erben umschreiben und dem Finanzamt den aktuellen Kontostand melden. Für beides darf sie keine Gebühren verlangen, so das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2/2 O 46/99) und das Landgericht Dortmund (Az. 8 O 57/01).
Darlehen: Vergibt die Bank ein Darlehen und eröffnet dazu ein eigenes Konto, darf sie kein Entgelt verlangen, um dieses Konto zu führen, hat der Bundesgerichtshof befunden (Az. XI ZR 388/10).
Konto überzogen: Bis Mitte der 2010er-Jahre stellten zahlreiche Banken neben Dispozinsen ihren Kunden auch noch feste Gebühren für eine geduldete Überziehung in Rechnung. Im Oktober 2016 kippte der Bundesgerichtshof ein Mindestentgelt für geduldete Überziehungen (Az. XI ZR 387/15).
Nachforschungen bei Überweisungen: Die Bank muss bei einer Überweisung für den Geldeingang beim Empfänger sorgen. Geht bei einer Überweisung das Geld verloren, ohne dass den Kunden eine Schuld trifft, darf die Bank ihre Nachforschungen nicht dem Kunden in Rechnung stellen. Sie handelt im eigenen Interesse und in Erfüllung eigener Pflichten.
Kündigung: Verbraucher dürfen eine Geschäftsverbindung zu ihrer Bank - zum Beispiel das Girokonto - in der Regel fristlos, bei besonderer Vereinbarung mit einer Maximalfrist von einem Monat kündigen. Gebühren für eine Kontoauflösung brauchen sie nicht zu zahlen.
Geld aus dem Ausland: Einige Kreditinstitute verlangen für aus dem Ausland eingegangenes Geld zu Unrecht eine Provision, schreiben die Verbraucherzentralen. Offenbar wollten sie damit die EU-Forderung umgehen, die Überweisungskosten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zu senken.
Infos zum Wechsel
Staatlicher Vergleich: Immer noch können Kunden hierzulande die Kontomodelle nicht so einfach und kostenlos vergleichen, wie die Europäische Union es vorschreibt. Bis Anfang 2021 gab es zwar einen staatlich zertifizierten Kontenvergleich, dann schaltete das Portal Check24 ihn jedoch ab. Verbraucherschützer hatten geklagt. Von 1.717 Kreditinstituten seien nur 567 Anbieter gelistet, so die Kritik. Das Bundesfinanzministerium teilte mit, es arbeite an einer neuen Seite.
Gesetzlicher Wechsel: Eigentlich sollte ein Kontowechsel reibungslos funktionieren, denn die alte und die neue Bank müssen den Kontoumzug laut Zahlungskontengesetz innerhalb von zwölf Tagen über die Bühne bringen. Die bisherige Bank muss eine Übersicht aller Buchungen der vergangenen 13 Monate liefern, die neue soll alle Zahlungspartner schriftlich unterrichten. Die Institute sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten und haften für Schäden aus einem fehlgeschlagenen Kontowechsel.
Digitaler Service: Viele Banken bieten neben dem Formular auch einen digitalen Service an, der der gesetzlichen Kontenwechselhilfe ähnelt und sich in der Praxis bewährt hat. Mit diesem Service ermächtigt der Kunde die neue Bank, alle für den Wechsel nötigen Daten bei der alten Bank digital anzufordern. Verbraucher sollten beide Konten zur Sicherheit einige Zeit parallel laufen lassen und ihr altes Konto erst kündigen, wenn alle Vorgänge übertragen worden sind.
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