Sparkassen: Neue Einlagensicherung

Deutschlands Sparkassen haben ihre Einlagensicherung reformiert. Für die Institute soll nun auch die gesetzliche Sicherungsgrenze von 100 000 Euro pro Kunde und Bank gelten.
Redaktion Euro am Sonntag
Beträge darüber werden durch die Institutssicherung abgedeckt. Für Sparkassenkunden ändert sich nichts, bis auf den Umstand, dass es nun eine konkrete Sicherungssumme gibt. Bislang galt: Geht es einer Sparkasse finanziell schlecht, müssen die übrigen Sparkassen so lange Geld nachschießen, bis das Institut wieder solvent ist. Diese Institutssicherung entspricht nicht dem neuen EU-Recht. Es sieht vor, dass alle in der EU aktiven Banken eine einheitliche Einlagensicherung von 100.000 Euro haben. Laut Sparkassenverband wird es etwas dauern, bis die Reform umgesetzt wird.
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