Gesetzesänderungen: Damit rechnen Sie 2013
Weniger Rentenbeiträge, Praxisgebühr ade, Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte — warum sich manche der angeblichen Entlastungen fürs kommende Jahr auf den zweiten Blick als Milchmädchenrechnung erweisen.
von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag
Wird’s besser, wird’s schlimmer?“ So wie einst Erich Kästner fragen sich alljährlich Steuerzahler, Sozialversicherungspflichtige, Unterhaltszahler sowie Anleger und Verbraucher, mit welchen Be- oder Entlastungen sie im neuen Jahr rechnen müssen. Für 2013 steht einiges an: Viele Versicherungspolicen werden wohl im ersten vollen Jahr der Unisextarife teurer.Und während das Ende der Praxisgebühr für Mitglieder der gesetzlichen Kassen eine Ersparnis bringt, haben etwa die von der Bundesregierung beschlossenen Beitragssenkungen für die gesetzliche Rentenversicherung einen Pferdefuß.
Rentenversicherung
Zwar sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2013 um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Doch Besserverdiener werden davon nur wenig spüren. Nicht nur, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen. Denn auch die Bemessungsgrenze, bis zu der Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, klettert in den alten Bundesländern um 200 auf 5800 Euro im Monat, in den neuen um 100 auf 4900 Euro. Konkret: Wer brutto mehr als 5600 Euro verdient, zahlt trotz der Beitragssenkung vier Euro mehr. Schwacher Trost: 52 Prozent statt bisher 48 Prozent der gezahlten Arbeitnehmerbeiträge werden in der Steuererklärung berücksichtigt.
Rürup-Rente
Der Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte auf 76 Prozent der eingezahlten Beiträge in die Basisrente bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro.
Krankenversicherung
Der Gesetzgeber erschwert den Wechsel in die private Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Arbeitnehmer Beiträge in die GKV zahlen müssen, steigt im gesamten Bundesgebiet von monatlich 4237,50 auf 4350 Euro pro Monat oder 52.500 Euro jährlich. Erst wenn die Pflichtgrenze 2013 einmalig überschritten wird, können sich Arbeitnehmer entweder freiwillig gesetzlich versichern oder Privatpatient werden.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte tragen, steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent. Für Kinderlose beträgt er 2,3 Prozent, wovon sie 1,275 (Sachsen: 1,525) Prozent allein zahlen. Wer im EU-Ausland oder im Europäischen Wirtschaftsraum Angehörige häuslich pflegt, erhält künftig ebenfalls den Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr. Demenzkranke bekommen erstmals Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Und Vater Staat zahlt Versicherten, die mindestens 120 Euro jährlich zusätzlich in eine Pflegerente- oder Tagesgeldpolice einzahlen, 60 Euro pro Jahr. Pflege-Bahr nennt sich die staatlich geförderte Vorsorge.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuerkarte aus Pappe hat ausgedient. Denn zum 1. Januar 2013 starten die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Eigentlich hätte es im vergangenen Jahr schon so weit sein sollen.
GEZ
Die GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 Euro monatlich ist nicht mehr pro Kopf fällig. Künftig gilt: Ein Haushalt, ein Rundfunkbeitrag.
Steuertarif
Wegen des Geschachers im Vermittlungsausschuss steigt der Grundfreibetrag, bis zu dem der Fiskus das Einkommen zum Bestreiten des Lebensunterhalts (steuerfreies Existenzminimum) verschont, nicht pünktlich am 1. Januar um 120 auf 8130 Euro. Da das aber verfassungsrechtlich notwendig ist, wird die Mini-Entlastung rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten. Ab 2013 entfällt laut einem Schreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt die getrennte Veranlagung von Eheleuten. Dann gibt es die sogenannte Einzel- und Zusammenveranlagung. Der feine Unterschied: Die Veranlagungswahl ist bindend. Bisher können Ehepartner bis zur Bestandskraft eines Steuerbescheides die Veranlagungsarten wechseln. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ordnet der Fiskus demjenigen zu, der sie tatsächlich getragen hat (Az. S 2262 A - 10 - St 216). Stirbt ein Ehepartner, gilt weiter das sogenannte Witwen- oder Gnadensplitting im Rahmen der Einzelveranlagung. Für Scheidungen gilt das Sondersplitting.
Amtshilfe
Der Fiskus erhält dank der EU-Amtshilferichtlinie mehr Informationen über Auslandsrentner sowie über Konten im EU-Ausland und in Drittstaaten. Die geplante Teilamnestie für Schwarzgeldsünder in der Schweiz ist jedoch gescheitert.
Ehrenamt
Wer sich ehrenamtlich oder in Vereinen engagiert, erhält eine höhere Anerkennung von Vater Staat. Mit der Anhebung der Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro pro Jahr und der Übungsleiterpauschale um 300 auf 2400 Euro können beispielsweise Engagierte mehr steuer- und sozialabgabenfrei dazuverdienen.
Unterhalt
Trennungskindern steht die zweite Nullrunde ins Haus, weil Unterhaltspflichtigen durch die Anhebung der Hartz-IV-Sätze mehr Geld zum Leben bleibt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag bundesweit die Unterhaltsansprüche regelt, bleibt unverändert. Das Unterhaltsrecht soll nachgebessert werden. Hausfrauen aus langjährigen Ehen, die ihren Job wegen der Kindererziehung aufgaben, sollen mehr Unterhalt kriegen.
Elterngeld & Kita
Ab August haben Eltern für den Nachwuchs unter drei Jahren bundesweit einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte. Aber: Zahlt der Chef Zuschüsse für den Kindergarten, fällt künftig Lohnsteuer an.
Die Berechnung des Elterngelds wird künftig eine schwere Geburt. Wann der optimale Zeitpunkt für den Wechsel der Steuerklasse ist, wird fast wichtiger als der Zeitpunkt der Niederkunft. Denn anders als bisher werden nicht die tatsächlichen Abzüge aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den Abzug der Lohnsteuer wird die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.
Wehrdienst & Bufdi
Der Grundwehrsold bleibt steuerfrei. Das gilt auch für Sachbezüge wie Verpflegung und Unterkunft. Wehrdienstzuschläge und das Entlassungsgeld sind steuerpflichtig. Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi) bekommen ein steuerfreies Taschengeld. Geldwerte Vorteile sind steuerpflichtig.
Handwerkerkosten
Steuerzahler können jetzt 20 Prozent des Arbeitslohns von Handwerkern absetzen, wenn die Rechnung mindestens 300 Euro beträgt. Maximal insgesamt 1200 Euro im Jahr.
Strom
2013 sollen die Kosten, die durch die Anschlussprobleme bei Windkraftanlagen auf hoher See entstehen, auf die ohnehin hohen Strompreise umgelegt werden. Für die Kosten des Atomausstiegs werden Endkunden ebenfalls zur Kasse gebeten.
Mini- und Midijobs
Geringfügig Beschäftigte können 2013 mehr hinzuverdienen. Für
Minijobber steigt die sozialversicherungsfreie Verdienstgrenze auf
450 Euro, für sogenannte Midijobber von 800 auf 850 Euro.