Neue Klage zur Abgeltungsteuer
Die seit der Einführung der Abgeltungsteuer geltende Deckelung der abziehbaren Werbungskosten bei Kapitaleinkünften in Höhe von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1.602 Euro für Ehepaare bleibt weiter umstritten.
von Redaktion, Euro am Sonntag
In einem zweiten Revisionsverfahren muss der Bundesfinanzhof (BFH) klären, ob das Abzugsverbot von hohen Werbungskosten verfassungsgemäß ist, wenn der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegt (Az. VIII R 18/14). Konkret geht es um die Berücksichtigung von Kreditzinsen für den Kauf von Aktien auf Pump.
Anleger können in vergleichbaren Fällen mit Verweis auf das anhängige Verfahren vor dem BFH Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und bis zur Entscheidung beantragen, das Verfahren ruhen zu lassen.
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