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Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich im Oktober 2017

01.10.17 13:05 Uhr

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich im Oktober 2017 | finanzen.net

Auch zum ersten Oktober treten wieder Neuregelungen und Gesetze in Kraft. Vor allem eine Ausnahme im Oktober 2017 dürfte alle Bundesbürger besonders freuen.

Gesetz gegen Hass im Netz tritt in Kraft

Zum 1. Oktober tritt das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" in Kraft. Dieses verpflichtet Online-Netzwerke bei Kommentaren und Beiträgen auf ihren Plattformen, welche Gewaltandrohungen, Hetze und Terror-Propaganda enthalten, zum sofortigen Löschen der Beiträge. Die Löschung muss laut Gesetz spätestens 24 Stunden, nachdem ein Beitrag von einem Nutzer gemeldet wurde, umgesetzt werden. Bei Beiträgen, welche nicht eindeutig solche Inhalte besitzen, tritt eine Frist von sieben Tagen in Kraft. Dabei droht den Netzwerken bei Missachtung des neu eingetretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Strafe von bis zu 50 Millionen Euro.

Entlassmanagement in Krankenhäusern

Ab dem 1. Oktober gelten für Krankenhäuser neue verbindliche Regelungen für ein sogenanntes "strukturiertes Entlassmanagement". Dieses soll für eine bessere Versorgung der Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt sorgen. Durch dieses sollen Krankenhäuser eine nahtlose Versorgung der entlassenen Patienten gewährleisten sowie nötige Maßnahmen für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt gesichert werden.

"Ehe für alle" kommt

Ab Oktober dieses Jahres können nun auch gleichgeschlechtliche Paare ganz regulär eine Ehe eingehen. Ebenfalls können sie mit dem Monatswechsel ihre bereits bestehende eingetragene Partnerschaft in eine entsprechende Ehe umwandeln. Ein Manko gibt es dennoch: Durch eine fehlende Software-Anpassung kann die gleichgeschlechtliche Ehe in den betreffenden Personenregistern der deutschen Standesämter erst ab dem 1. November richtig erfasst werden.

Führerschein- und Kennzeichnungspflicht für Drohnen-Piloten

Ab Oktober müssen Piloten von Drohnen und anderen unbemannten Luftfahrtsystemen, welche eine Masse von 250 Gramm und mehr besitzen, ihre Flugobjekte mit entsprechenden Besitzerdaten wir Name und Anschrift kennzeichnen. Dies soll zu einer schnelleren Zuordnung im Schadensfall beitragen.
Auch müssen Drohnen-Piloten mit fliegenden Objekten ab zwei Kilogramm eine Art Drohnen-Führerschein vorweisen. Dieser Kenntnisnachweis wird entweder durch Vorlage eines Pilotenscheins oder nach der Prüfung des zuständigen Luftfahrt-Bundesamt genehmigt und erteilt.

Zusätzlicher Feiertag für alle

Eine durchaus erfreuliche Neuerung gibt es im Oktober 2017 ebenfalls: Da sich am 31. Oktober 2017 die Veröffentlichung der 95 Thesen von Martin Luther zum 500. Mal jährt, gibt es in diesem Jahr einen bundesländerübergreifenden Feiertag für alle Deutschen.

Redaktion finanzen.net

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