Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab November 2017
Ab November dieses Jahres gibt es einige Änderungen und Neuregelungen, die unter anderem ein härteres Durchgreifen bei Verkehrsdelikten aufzeigen und Mindestlöhne betreffen.
Verschärfte Strafen für Verkehrssünder
Bereits seit dem 19. Oktober gelten härtere Strafen im Straßenverkehr, aus Gründen der Sicherheit. Diese folgenden drei Änderungen in der StVO sollen das Risiko durch Verkehrssünder minimieren:
Blockierte Rettungsgasse wird teuer
Im Fall eines Staus auf der Autobahn haben die Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse zu bilden, falls ein Einsatzfahrzeug schnell zum Stau-Auslöser gelangen muss. Missachten Autofahrer diese Regelung und bilden keine vorschriftsgemäße Rettungsgasse, müssen je nach Grad der Behinderung und Gefährdung oder Sachbeschädigung 240 bis 320 Euro Bußgeld gezahlt werden. Zusätzlich erhält der Verantwortliche zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot.
Fahrverbot wegen Handy am Steuer
Die Nutzung eines Smartphones oder Tablets während der Autofahrt stellt eine große Gefährdung dar, weshalb auch an dieser Stelle die Bußgelder erhöht werden. Wird man beim Tippen hinter dem Steuer erwischt, muss man nun statt 60 Euro tiefer in die Tasche greifen und 100 Euro Bußgeld zahlen. Bei Verstößen mit Gefährdung wird das Bußgeld auf 150 Euro, mit Sachbeschädigung auf 200 Euro, angehoben. Zusätzlich können sowohl ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen als auch zwei Punkte erteilt werden.
Fahren mit Gesichts-Verhüllung nicht mehr gestattet
Ab November ist das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mehr gestattet, wenn das Gesicht oder wichtige Teile davon bedeckt sind. Das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das Gesicht nicht erkennen lassen, sind zukünftig verboten. Die Strafe dafür beträgt 60 Euro. Zulässig sind hingegen Gesichtsbemalung, -behaarung und -schmuck, die beispielsweise auch der Karnevalzeit zuzuordnen sind. Sonnenbrillen im Allgemeinen und Schutzhelme für LKW-Fahrer sind weiterhin gestattet, da nicht wesentlich und nur kleine Bereiche des Gesichts bedeckt werden. Mit dieser Maßnahme soll der Weg zur (zum Großteil automatisierten) Verkehrsüberwachung erleichtert werden.
Mindestlohn steigt in einigen Branchen
Das tarifliche Mindestentgeld erhöht sich zum 1. November 2017 um 50 Cent in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Zuletzt war dieses im Januar auf 8,60 Euro festgelegt worden. Zukünftig erhalten Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben also pro Arbeitsstunde 9,10 Euro. Es bestehen die beiden Möglichkeiten, die wöchentlichen Arbeitsstunden bei gleichbleibendem Gehalt zur reduzieren oder das monatliche Einkommen zu erhöhen. Des Weiteren wurde der gesamte Sachbezugswert für die Verpflegung von 236 Euro auf 241 Euro monatlich erhöht.
Auch Pflegedienstkräfte erhalten eine Mindestlohnerhöhung: Alle Beschäftigten in der Pflegedienstbranche im Westen werden ab dem 1. November 10,20 Euro und im Osten 9,50 Euro pro Stunde erhalten. Damit wird das dritte Mal die Pflegemindestlohn-Verordnung erhöht.
Verbraucherschutz: Neue Grenzwerte bei Spielzeug
Neue Grenzwerte für Spielzeuge auf Wasserbasis werden ab dem 24. November 2017 eingeführt. Darunter zählen Fingerfarben, Seifenblasen und Klebstoffe. Es werden strengere Mengenbegrenzungen für die Konservierungsstoffe Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) eingeführt, da diese Mittel für Kontaktallergien verantwortlich sein können.
Mehr Handel zwischen Türkei und Russland?
Nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit gibt es ab dem nächsten Monat Änderungen: Türkische Händler dürfen voraussichtlich ab dem 1. November 2017 wieder Tomaten nach Russland exportieren, wie der Handelskommissionär Alexander Nowak mitteilte. Jährlich könnten bis zu 50.000 Tonnen Tomaten in das weltgrößte Land importiert werden. Es fehle nur noch die Zustimmung aus der Türkei. Als Gegenleistung fordere Russland eine Lockerung der Importbeschränkungen von russischen Produkten in die Türkei, wie die russische Wirtschaftszeitung Wedomosti berichtet. Die Handelsbeschränkungen waren, neben anderen Maßnahmen, nach dem Zwischenfall wegen des abgeschossenen Kampfflugzeuges aus Russland durch die türkische Luftwaffe Ende 2015 getroffen worden.
Redaktion finanzen.net
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