Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab März 2020
Der März kommt - und er bringt nicht nur den Frühling mit. In diesem Jahr geht er auch mit einer Reihe von Neuregelungen einher.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Deutschland rühmt sich mit einer robusten Wirtschaft. An qualifizierten Arbeitskräften mangelt es aufgrund des demografischen Wandels dennoch immer wieder. Um dem entgegenzuwirken, hat die Regierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt. Dieses erweitert den Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern und räumt ihnen eine längere Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche ein. Außerdem wird das Anerkennungs- und Visumverfahren deutlich vereinfacht und die Aussicht auf eine langfristige Niederlassungserlaubnis verbessert.
Masern-Impfpflicht für Kinder und Betreuer
Ab dem 1. März tritt auch das Masernschutzgesetz in Kraft. Demnach dürfen nur noch gegen Masern geimpfte Kinder in einer Kita, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden. Eltern müssen hierfür einen entsprechenden Impfnachweis erbringen. Auch andere Einrichtungen wie Heime oder Asylbewerberunterkünfte sind von der Regelung betroffen. Für Kinder, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes in Kitas betreut werden oder bereits eingeschult sind, muss der Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 vorgelegt werden.
Die neue Regelung gilt auch für das Fachpersonal von Betreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und Gemeinschaftsunterkünften. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Wiederholungsrezept
Wer regelmäßig auf ein bestimmtes Arzneimittel angewiesen ist, braucht ab März nicht mehr an Warteschlangen in Arztpraxen stehen, um sich ein neues Rezept zu holen. Im kommenden Monat wird nämlich das Wiederholungsrezept eingeführt. Dieses kann bis zu drei Mal innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum bei Apotheken eingelöst werden.
Spurensicherung wird Kassenleistung
Neu ist auch die Regelung zur Kostenübernahme bei der Spurensicherung von Missbrauchsvorfällen. Opfer von Sexualdelikten mussten bislang bei vertraulichen Spurensicherungen am Körper selbst für die Kosten aufkommen. Ab dem 1. März übernimmt die Krankenkasse die anstehenden Kosten. Hierunter fallen etwa auch Laboruntersuchungen, um K.O.-Tropfen nachzuweisen.
Werbeeinschränkung für Schönheits-OPs
Werbeformen für Schönheitsoperationen, die sich an Kinder unter 14 Jahre richten, sind bereits verboten. Nun aber soll das Verbot auch auf die Jugendlichen ausgeweitet werden. Hierzu äußerte sich Gesundheitsminister Jens Spahn in einer Stellungnahme im Oktober vergangenen Jahres. Ab dem 1. März 2020 ist Werbung für plastische Eingriffe, die überwiegend Jugendliche als Zielgruppe vorsieht, verboten. "Du bist ok, genauso wie Du bist", lautet dabei der Leitsatz des Bundesministeriums für Gesundheit.
Verbot von Blitzer-Apps
"Ausdrücklich" verboten werden bald auch Navigations-Apps auf Smartphones und Navigationssystemen, die Autofahrer vor Radarkontrollen warnen. Am 14. Februar hat der Bundesrat der neuen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Das Verbot galt bereits zuvor, allerdings werde ab sofort deutlicher dagegen vorgegangen. Wer Blitzer-Apps dennoch weiterhin verwendet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen. In Flensburg ist auch ein Punkteeintrag in der Verkehrssünderkartei möglich, wie das Portal chip.de berichtet.
Digitale-Versorgung-Gesetz
Das "Digitale-Versorgungs-Gesetz" sieht vor, dass Apotheken und Krankenhäuser sich an die Telematikinfrastruktur anschließen. Digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte sollen Patienten damit künftig flächendeckend online zugänglich gemacht werden. Während Krankenhäuser eine Frist bis zum 1. Januar 2021 bekommen haben, müssen sich Apotheken bis Ende September 2020 anschließen. Ärzten droht ab März 2020 ein Honorarabzug von 2,5 Prozent, sollten sie der Forderung nicht nachkommen.
Redaktion finanzen.net
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