Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab April 2021
Auch im April dieses Jahres treten wieder neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Mit welchen Neuerungen Verbraucher künftig rechnen müssen, wird im Folgenden zusammengetragen.
• Ein Arbeitsschutzkontrollgesetz soll für mehr Sicherheit in der Fleischindustrie sorgen
• Die Bezahlung von Pflegepersonal soll fairer gestaltet werden
• Baukindergeld endet
Ordnung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie
Gemäß einem Beschluss der Bundesregierung tritt ab dem 1. April 2021 ein Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie in Kraft, dessen Ziel es ist, sichere Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu schaffen. Dieses Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet die Ausführung von Leiharbeiten in weiten Bereichen der Schlachterei - ausgenommen sind jedoch zunächst Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Auch Zeitarbeit ist ab dem 1. April nicht mehr erlaubt, sodass Tätigkeiten im Bereich Schlachtung und Zerlegung nur noch durch das Stammpersonal des Schlachtereibetriebs durchgeführt werden dürfen. Kommt es zu Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung, tritt eine weiter Ausnahme in Kraft: In Zeiten überhöhter Auslastung des Stammpersonals dürfen Tätigkeiten auch von Leiharbeitern ausgeführt werden. Als Grundlage dafür dienen Tarifverträge, die strenge Richtlinien beinhalten, wie beispielsweise regelmäßige Kontrollen des Arbeitsumfelds sowie eine Befristung auf drei Jahre.
Arbeitszeiten in der Fleischindustrie müssen ab dem 1. April elektronisch erfasst werden - nicht aber im Fleischerhandwerk. Bei Verstößen werden Geldbußen in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt.
Vereinheitlichter Mindestlohn in der Pflege
Die Rahmenbedingungen in Pflegeberufen sollen ab dem 1. April 2021 Verbesserungen hinsichtlich der Bezahlung erfahren, so die Bundesregierung. Im Westen des Landes gilt deshalb künftig ein Mindestlohn von 12,50 Euro die Stunde; im Osten soll der Mindestlohn 12,20 Euro betragen. Die Umsetzung dieser Regelung basiert auf einer Empfehlung der Pflegekommission.
Verlängerung der Baukindergeld-Regelung endet
Laut einem Beschluss der Bundesregierung endet die Regelung bezüglich des Baukindergeldes am 30. März 2021. Somit kann ab dem 1. April 2021 keine Förderung für Haus- und Wohnungskäufer beantragt werden. Wer bis Ende März jedoch einen notariellen Kaufvertrag unterschreibt bzw. eine Baugenehmigung erhält, hat weitere sechs Monate Zeit, Baukindergeld zu beantragen. Die Frist wurde im Vorfeld bereits Corona-bedingt um drei Monate verlängert, soll jedoch mit dem 30. März ihr Ende finden.
Lebensmittelindustrie
Mit dem 2. April 2021 wird eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Transfettsäuren in Lebensmitteln eingeführt, so die Bundesregierung. Ausnahmen stellen dabei sowohl Olivenöl als auch Babynahrung dar. Alle anderen Lebensmittel dürfen künftig nur noch ein Höchstgehalt von zwei Gramm Transfettsäuren pro 100 Gramm enthalten - andernfalls werden sie aus dem Verkehr gezogen.
Redaktion finanzen.net
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