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Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich 2021

27.01.21 06:12 Uhr

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich 2021 | finanzen.net

Mit dem Jahreswechsel gingen auch dieses Mal wieder Gesetzesänderungen einher. Diese Neuerungen treten im neuen Jahr 2021 in Kraft.

• Erhöhung der CO2-Steuer
• Verbot von Einwegplastik
• Anhebung des Mindestlohns

Klimaschonende Alternativen auf dem Vormarsch

Ab 2021 sollen Unternehmen, die im Bereich Heizen und Verkehr operieren, laut Bundesregierung 25 Euro je Tonne CO2 bezahlen, die durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe, wie Heizöl, Diesel oder Benzin entsteht - ein Preisaufschlag, der auch an den Kunden weitergegeben und sukzessive erhöht werden soll. Ein Endpreis steht aktuell noch nicht fest. Der Heizöl- und Dieselpreis soll laut Bundesregierung initial um 7,9 Cent pro Liter angehoben werden; der Benzinpreis steigt um 7 Cent pro Liter. Der Preis für Erdgas erhöht sich um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Hintergrund dieser Neuerung ist das Vorantreiben klimafreundlicherer Alternativen als Klimaschutz-Maßnahme.

Neuregelung der Kfz-Steuer

Einen doppelt so hohen Aufschlag auf die Kfz-Steuer zahlen künftig Fahrzeughalter großer und schwerer Neu-Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch. Der Gesetzesentwurf wurde laut Deutsche Handwerks Zeitung zum 1. Januar 2021 durch das Kabinett beschlossen und betrifft Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß ab 195 Gramm pro Kilometer liegt. Wer jedoch ein Auto fährt, dessen Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt und einen CO2-Ausstoß unter 95 Gramm pro Kilometer aufweist, soll einen Steuerfreibetrag von 30 Euro erhalten, berichtet der ADAC. Insbesondere Fahrzeughalter leichter Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen, sollen von der Neuregelung profitieren - ein Gesetz, das im Besonderen kleine und mittlere Unternehmen entlasten soll, so Deutsche Handwerks Zeitung.

CO2 und Wohngeld

Um Menschen mit einem geringen Einkommen nicht zusätzlich zu belasten, wird 2021 laut Bundesregierung die sogenannte CO2-Komponente für Wohngeldauszahlungen eingeführt, die Mehrkosten beim Heizen durch einen Zuschlag ausgleichen soll. Die Höhe wird individuell anhand des Einkommens sowie der Größe des Haushalts bestimmt.

Verbot von Einwegplastik

Bereits vor zwei Jahren entschied sich das Kabinett für ein europaweites Verbot von Einwegprodukten aus Plastik - für die es sachdienliche Alternativen gibt. Aus dem Sortiment genommen werden ab dem kommenden Sommer: Luftballonstäbe, Plastikbecher und -teller, Strohhalme, Wattestäbchen, Styroporbecher und -behälter für Essen, Rührstäbchen für Kaffee und Plastikbesteck. Auch Gegenstände, die durch Oxidation in ihre Bestandteile zerfallen, sollen verboten werden - so die Bundesregierung.

Steigerung des Mindestlohns

Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2021 von 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde erhöht - so die Bundesregierung. Eine Steigerung um weitere 10 Cent soll dann im Juli erfolgen. Auszubildende sollen ab 2021 eine Mindestausbildungsvergütung von 550 Euro pro Monat erhalten.

Digitalisierung von Krankschreibungen

Ab diesem Jahr sollen Krankmeldungen auf elektronischem Wege erstellt und verschickt werden - damit hätte der "gelbe Schein" offiziell ausgedient. Weiterhin sollen digitale Patientenakten für eine optimierte Archivierung von Befunden, Medikamentenplänen und Röntgenbildern sorgen. Im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung soll dies anfänglich jedoch laut Deutsche Handwerks Zeitung in einer "abgespeckten" Version zur Verfügung gestellt werden. Spezifikationen dieser Regelung sollen erst ab 2022 in Kraft treten - so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Steuern ab 2021

Der Grundfreibetrag, für welchen keine Steuern anfallen, wird laut Bundestag erhöht. Bisher lag dieser bei 9.408 Euro - ab sofort werden es 9.744 Euro sein.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird ab einem Jahreseinkommen von 57.919 Euro fällig - damit steigt auch dieser leicht an.

Menschen mit Behinderungen erhalten laut Haufe ab 2021 Steuererleichterungen: Die bei der Steuererklärung geltend zu machenden Pauschalbeiträge werden nämlich erhöht. Diese Neuerung umfasst beispielsweise Fahrtkosten, die ansonsten unter erhöhtem Aufwand einzeln bezahlt werden würden. Miteingeschlossen sind Menschen mit einem Behindertengrad von 50. Hier wird die Pauschale auf 1.140 Euro angehoben. Menschen mit einem Grad von 100 erhalten pauschal 2.840 Euro.

Grundrente

Ab dem 1. Januar soll die sogenannte Grundrente eingeführt werden - so die Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Neuerung betrifft rund 1,3 Millionen Menschen mit geringem Renteneinkommen, vorausgesetzt es bestand ein mindestens 33 Jahre andauendes Beschäftigungsverhältnis. Berücksichtigt werden dabei auch Tätigkeiten wie Pflege oder Kindererziehung. Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands muss mit zeitlichen Verzögerungen gerechnet werden; Zahlungen sollen jedoch rückwirkend erfolgen.

Kein Soli mehr

Ab Januar 2021 fällt der Solidaritätszuschlag laut Bundesregierung weg - für einen Großteil der Bürger. Wer ein besonders hohes Einkommen erzielt, ist von dieser Neuregelung jedoch ausgenommen, das heißt rund zehn Prozent Bürger werden den Soli weiterhin zahlen.

Regulärer Mehrwertsteuersatz

Pandemie-bedingt betrug der Regelsteuersatz von Juli bis Dezember 2020 16 Prozent; der ermäßigte Steuersatz schlug mit fünf Prozent zu Buche. Die Zielsetzung lag darin, die Konjunktur trotz Krisensituation zu unterstützen und damit die Wirtschaft zu stärken. Ab Januar gelten jedoch wieder die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 und sieben Prozent, so die Bundesregierung.

Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz-IV genannt, wird laut HARTZIV.org ab 2021 leicht angehoben. Somit erhält eine alleinstehende erwachsene Person künftig 446 Euro pro Monat - eine Erhöhung um 14 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten monatlich mit zukünftig 373 Euro 45 Euro mehr; Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten mit monatlich 309 Euro einen Euro mehr und Kinder bis fünf Jahren erhalten mit 283 Euro 33 Euro mehr.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Laut Kindergeld.org steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind leicht an. Aus den vormals 204 Euro pro Monat werden 219 Euro pro Monat. Das dritte Kind wird mit 225 Euro bezuschusst - 15 Euro mehr als noch 2020. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um über 500 Euro erhöht. Er beträgt ab 2021 8.388 Euro. Der Kinderzuschlag steigt ebenfalls: Die Zusatzleistung für ökonomisch schwache Familien wird von 185 auf 205 Euro pro Monat angehoben.

Personalausweis wird teurer

Ab 2021 kostet der Personalausweis laut Bundesregierung 8,20 Euro mehr als zuvor. Wer mindestens 24 Jahre alt ist, zahlt statt der bisherigen 28,80 Euro nun 37 Euro. Die nächste Ausstellung eines Ausweises wird dann jedoch auch erst wieder nach zehn Jahren fällig. Für Antragsteller unter 24 Jahren gilt: Der Preis für einen neuen Personalausweis beträgt 22,80. Dieser ist dann jedoch nur sechs Jahre gültig.

Lebensversicherung

Durch eine Vereinheitlichung der Kriterien bei der Angabe der Effektivkosten bei Lebensversicherungen soll laut dpa-Meldung, die msn vorliegt, ab 2021 eine bessere Vergleichbarkeit dieser hergestellt werden - eine Neuerung die den Verbraucher darin unterstützen soll, die Kosten bei Auszahlung der Lebensversicherung in Relation zu den Vertragskosten zu setzen.

Rundfunkbeitrag steigt

Laut WELT steigt der monatliche Rundfunkbeitrag zum Jahr 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro an - damit wird einer Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender, kurz KEF, gefolgt.

Härteres Vorgehen bei Upskirting-Fällen

Die heimliche Aufnahme von Foto- oder Videomaterial, bei welchem unter den Rock bzw. in den Ausschnitt fotografiert wird, ist bald nicht mehr eine reine Ordnungswidrigkeit. Laut WELT kann ein solches Vergehen ab 2021 zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren führen. Die Vorgehensweise bei der Weiterverbreitung solcher Bilder und Videos ist die gleiche.

Redaktion finanzen.net

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