Änderungen und Gesetze ab Mai 2018
Im Mai werden vor allem Änderungen im Bereich des Datenschutzes eingeführt. Verbraucher dürfen zukünftig mit mehr Transparenz und Schutz rechnen. In weiteren Branchen steigen die Mindestlöhne.
Mindestlöhne steigen
Eine weitere Branche zieht nach und erhöht die Mindestlöhne: Angestellte aus dem Maler- und Lackiererhandwerk im Osten steht ab 1. Mai 2018 ein Stundenlohn von 11,85 Euro, im Westen von 13,10 Euro zu.
Für Steinmetze oder Steinbildhauer im Osten erhöht sich der Mindestlohn auf 11,20 Euro, im Westen auf 11,40 Euro.
Arbeitnehmer, die im Gerüstbauerhandwerk tätig sind, erhalten einheitlich 11 Euro Mindestlohn.
E-Zigaretten mit weniger Nikotin
Raucher, die auf E-Zigaretten umgestiegen sind, müssen sich auf eine Änderung des Nikotingehalts einstellen: Ab dem 20. Mai dürfen Liquids für die E-Dampfer nur noch bis zu 20 Milligram Nikotin pro Milliliter enthalten.
Neue Datenschutzverordnung
Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzverordnung der Europäischen Union in Kraft. Die bisher geltenden Richtlinien aus dem Jahr 1995 fanden in der EU unterschiedliche Umsetzungen, weshalb ein grenzüberschreitender Datenverkehr unter den Mitgliedsstaaten problematisch war. Zukünftig soll der vereinheitlichte Rechtsrahmen sicherstellen, dass der Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der EU gewährleistet wird. Davon profitieren insbesondere Unternehmen, deren Tätigkeitsfeld grenzüberschreitende Datenverarbeitung miteinschließt.
Zugleich erhält das Datenschutzrecht eine Auffrischung und das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten wird verstärkt. Ziel der Neuerung ist, die Datenverarbeitung transparenter zu gestalten und die Kontrolle zu erhöhen. Die Anforderungen an die rechtswirksame Einwilligung werden angehoben, unter anderem beinhaltet dies die Erweiterung des Rechtes auf Auskunft. Gleichzeitig erhalten die Datenschutzbehörden weitere, zentrale Abhilfebefugnisse, um bei Verstößen rechtlich vorgehen zu können.
Das neue Datenschutzrecht betrifft auch Unternehmen, welche außerhalb der Europäischen Union sesshaft sind, wenn diese auf irgendeine Weise in der EU tätig sind.
Whatsapp hebt Mindestalter an
Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp erhöht im Zuge der neuen Datenschutzverordnung das Mindestalter für seine Nutzer. Statt den bisher vorgeschriebenen 13 Jahren, müssen die Chatteilnehmer nun mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Kontrolle durch das Hochladen eines Altersnachweises ist aber nicht geplant, da die Verordnung eine solche auch nicht verlangt.
Begrenzung von Chemikalien in Spielzeug
Ab dem 24. Mai darf Kinderspielzeug auf Wasserbasis - beispielsweise Fingerfarben - höchstens bis zu fünf Milligram Benzisothiazolinon enthalten. Die Chemikalie wird als Konsevierungsmittel eingesetzt. Auch Formamid, ein Lösungsmittel, das in aus Schaumstoff bestehendem Spielzeug zu finden ist, erhält eine neue Begrenzung von fünf Mikrogramm pro Kubikmeter.
Speicherung von Fluggastdaten
Ab Ende Mai 2018 speichert das Bundeskriminalamt bis zu 20 verschiedene Datensätze von Auslandsfluggästen - vom Namen bis zur IP-Adresse - fünf Jahre lang ohne Anlass. Reiserouten oder Telefonnummern können dann abgeglichen und bei Bedarf an europäische Ermittlungsbehörden übermittelt werden. Dies gilt für alle nichtmilitärischen Flüge, die von Deutschland aus starten oder in der Bundesrepublik aus einem anderen Staat landen oder zwischenlanden.
Redaktion finanzen.net
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