Steuern leicht erklärt: Steuerspartipps von A - Z
Wer seine Steuerformulare weit vor dem Stichtag 31. Mai abgibt, kann sich früher über eine Erstattung freuen. Die besten Tipps.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Die Zeit läuft: Bis zum 31. Mai 2013 müssen die meisten Berufstätigen und steuerpflichtige Rentner ihre Einkommensteuererklärung 2012 beim Finanzamt abgeben.
Für viele Bürger gibt es angenehmere Beschäftigungen, als Belege zu sortieren und Steuerformulare auszufüllen. Aber die Mühe zahlt sich oft aus - die lästige Pflichtaufgabe des Fiskus bringt Steuerzahlern in den meisten Fällen Geld zurück: Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts können 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen. Durchschnittlich werden die Finanzämter für das Jahr 2012 pro Steuererklärung mehr als 800 Euro zurückzahlen müssen.
Aber wer muss eigentlich eine Steuererklärung für 2012 abgeben? Zunächst einmal alle Arbeitnehmer, die einen oder mehrere Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben - etwa für berufliche Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder Unterhaltszahlungen. Ebenso diejenigen, die 2012 unversteuerte Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt haben, zum Beispiel wenn sie eine Wohnung vermietet oder - als Rentner - Nebenjobs ausgeübt haben.
Auch Multijobber, die im abgelaufenen Kalenderjahr zeitgleich bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, stehen beim Fiskus in der Pflicht. Gleiches gilt, wenn Berufstätige im vergangenen Jahr Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Wer dagegen ausschließlich selbstständig tätig war, muss erst bei Einkünften von mehr als 8004 Euro deklarieren.
Zur Abgabe der Steuererklärung bis Ende Mai verpflichtet sind zudem Paare, die 2012 Elterngeld bezogen haben. Bei Ehepaaren spielt -unabhängig vom Familienzuwachs - auch die gewählte Steuerklasse eine Rolle: Hatte ein Partner das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6, kommen sie ebenfalls nicht um den Papierkram herum.
Bankbescheinigung obligatorisch
Auch Anleger können sich nun frisch ans (Steuer-)Werk machen. Denn trotz der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer müssen viele Depotinhaber weiterhin ihre Kapitalerträge deklarieren. Die meisten Banken haben die dafür unentbehrlichen Belege - die Jahressteuerbescheinigungen 2012 - bis Ende März an ihre Kunden verschickt.
Die Abgabe der Anlage KAP ist obligatorisch, wenn Banken für konfessionsgebundene Kunden auf Zins- und Dividendenerträge 2012 noch keine Kirchensteuern abgeführt haben oder der Sparerpauschbetrag (801 Euro für Singles, 1602 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete) im Vorjahr ungünstig verteilt wurde.
Gleiches gilt, wenn für das vergangene Veranlagungsjahr eine Verlustverrechnung durchgeführt werden soll. Die formelle Verrechnung kann nur durch die Finanzämter im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgen - dort werden die Miesen festgestellt und in der persönlichen Steuerakte fortgeschrieben.
Führt ein Kunde mehrere Depots bei ein und derselben Bank, nimmt die Bank die depotübergreifende Verlustverrechnung automatisch vor - ein ausdrücklicher Antrag ist dafür nicht erforderlich. Verfügen Anleger dagegen über Depots bei mehreren Banken, ist eine depotübergreifende Verlustverrechnung via Steuererklärung 2012 nur möglich, wenn Banken die Miesen - auf schriftlichen Antrag - bis zum 15. Dezember 2012 bescheinigt haben und ein entsprechender Feststellungsbescheid des Finanzamts vorliegt. Wer diesen Stichtag verpasst hat, kann damit in der aktuell anstehenden Steuererklärung keine depotübergreifende Verlustverrechnung beantragen.
Fallen bei der Verlustverrechnung
Die steuermindernden Verluste sind dadurch nicht verloren: Die sogenannten Verlustverrechnungstöpfe werden bei Fristversäumnis ins nächste Jahr übertragen - und können dann mit den im laufenden Kalenderjahr realisierten abzugspflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen verrechnet werden. Bei Bedarf können Anleger bis zum nächsten Stichtag (15. Dezember 2013) eine neue Verlustbescheinigung bei ihren Depotbanken beantragen.
Wer die obligatorische Deklaration gern auf die lange Bank schiebt, kann alternativ einen Steuerberater einschalten: Die Abgabefrist für die Steuerklärung 2012 verlängert sich dadurch bis zum 31. Dezember. Darüber dürfte sich aber auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble freuen, der dankbar ist für jeden Steuereuro, den er nicht sofort wieder herausrücken muss.
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