Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Kredit-Widerruf?

19.12.16 09:35 Uhr

Widerrufsjoker: Wann greift die Rechtsschutzversicherung beim Kredit-Widerruf? | finanzen.net

Mit dem Widerruf von Krediten können Immobilienbesitzer in vielen Fällen aus langjährigen Zinsbindungen aussteigen und die aktuellen Niedrigzinsen für eine Umschuldung nutzen.

Die damit verbundene Ersparnis von vielen Tausend Euro gibt es aber nicht umsonst. Wie die Erfahrungen vieler Nutzer der IG Widerruf (www.widerruf.info) zeigen, ist so gut wie immer ein Anwalt nötig, um die Bank zum Einlenken zu bewegen. Das kostet Geld. Praktisch ist es daher, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die die Kosten übernimmt.

Folgende Voraussetzungen müssen jedoch gegeben sein, damit die Versicherung auch wirklich einspringt: Die Immobilie, die Sie finanziert haben, darf kein Neubau sein. Dies betrifft auch Häuser oder Wohnungen, die Sie von einem Bauträger erworben haben. Es muss sich also beim Kauf um eine sogenannte Bestandsimmobilie handeln. Sie dürfen zudem keinen genehmigungspflichtigen Umbau vorgenommen haben. Leider lehnen viele Versicherung eine Deckungszusage auch dann ab, wenn Sie beispielsweise eine Wohnung im Jahr 1998 als Neubau erworben haben und die Finanzierung im Jahr 2008 umgeschuldet haben. Dann können Sie den Vertrag von 2008 nicht mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung widerrufen, da das ursprüngliche Darlehen zur Finanzierung eines Neubaus diente und das spätere Darlehen ebenfalls darauf beruht.

Zweites Ausschlusskriterium ist eine Vermietung. Die Immobilie muss also von Ihnen genutzt werden. Einige Rechtsschutzversicherungen überprüfen dies anhand ihrer Meldeadresse. Stimmt diese nicht mehr mit der Adresse der finanzierten Immobilie überein, hagelt es Nachfragen.

Um die Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Kosten zu bewegen, braucht man einen sogenannten Schadensfall. Ganz wichtig: Dieser Schadensfall ist nicht der Abschluss des Kredits. Es ist vielmehr die Weigerung der Bank, den Widerruf des Kredits zu akzeptieren. Dies bedeutet in der Praxis folgendes: Sie müssen als Kreditkunde die Bank zunächst einmal auffordern, Ihr Recht auf einen Widerruf des Kredit anzuerkennen. Dies können Sie beispielsweise mit dem Musterschreiben der IG Widerruf tun, das Sie unter www.widerruf.info finden. Die Bank wird diesen Wunsch in nahezu 100 Prozent der Fälle ablehnen. Und damit tritt genau das ein, was als Voraussetzung zur Deckungszusage fehlt: Nämlich der Schadensfall für die Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie unser Musterschreiben verwenden, sprechen Sie übrigens rein formal den Widerruf nicht aus. Sie haben also kein Risiko, dass die Bank Sie auf Basis dieses Schreibens zur Rückzahlung der Kreditsumme auffordert (was sie in der Praxis ohnehin nicht tun würde). Sie verlangen von der Bank lediglich, ihr Widerrufsrecht zu bestätigen.

Aus dieser Vorgehensweise ergibt sich, dass die Rechtsschutzversicherung nicht bereits beim Kauf des Hauses oder dem Abschluss des Kredits bestanden haben muss. Möglich ist sogar folgender Trick: Sie können eine Rechtsschutzversicherung auch jetzt noch abschließen, wenn Sie einen Kredit widerrufen wollen. In diesem Fall müssen Sie entweder einen Tarif ohne Wartezeit wählen oder die Wartezeit (in der Regel drei Monate) verstreichen lassen. Dann nutzen Sie unseren Musterbrief, um die Bank anzuschreiben. Wenn die Bank geantwortet hat, können Sie sich an die IG Widerruf wenden. Unsere Anwälte werden dann die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen. Sie haben dann kein Kostenrisiko.

Falls es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau oder um ein vermietetes Objekt handelt, dann ist ein erfolgreicher Widerruf ebenfalls möglich. Allerdings müssen Sie dann die Kosten für Anwalt oder evtl. Gericht selbst aufbringen oder prüfen, ob ein Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt. Auch dabei ist die IG Widerruf unter www.widerruf.info behilflich.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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