Widerrufsjoker - nur noch heute möglich
Nur noch 24 Stunden bleiben privaten Kreditnehmer, um den Widerrufsjoker zu ziehen. Gemeint ist damit der Widerruf einer Baufinanzierung aufgrund fehlerhafter Widerrufsinformationen.
Aufgrund der deutlich gesunkenen Bauzinsen kann ein solcher Widerruf viele Tausend Euro sparen. Denn er ermöglicht es, sich von teuren Immobilienkrediten zu lösen und die aktuellen Niedrigzinsen zu nutzen. Wie Sie beim sogenannten Widerrufsjoker richtig vorgehen um die Frist zu wahren, erfahren Sie hier.
Eines vorweg: Wer bisher in Sachen Widerrufsjoker noch nicht gehandelt hat, kommt auf den letzten Drücker. Das bedeutet: Es wird eng, aber es ist noch nicht zu spät. Wichtig ist, jetzt die richtigen Schritte zu machen und keine weitere Zeit zu verlieren. Viele spezialisierte Anwaltskanzleien sind bereits überlaufen und nehmen keine neuen Mandanten an. Wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) haben unsere Kapazitäten ausgebaut und können daher bei Prüfungsanfragen innerhalb einer Woche sagen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht.
Das reicht Stand heute jedoch nicht mehr, um den Vertrag erst prüfen zu lassen und dann den Widerruf noch rechtzeitig beim Kreditinstitut abzugeben. Also müssen Sie die Reihenfolge umkehren. Sie sprechen vorsorglich den Widerruf ihres Darlehens aus und lassen parallel den Darlehensvertrag durch die Experten der IG Widerruf prüfen. Entscheidend ist, dass Sie die Frist für den Widerrufsjoker am 21. Juni wahren: Der Widerruf muss die Bank bis zum 21. Juni um 24.00 Uhr erreicht haben. Verwenden Sie am besten das Musterschreiben der IG Widerruf (zu finden unter www.widerruf.info) und tragen Sie dort Ihre Kreditdaten ein.
Diese Frist gilt jedoch nur dann, wenn das Darlehen vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Später abgeschlossene Kredite weiterhin unbeschränkt widerrufen werden.
Um das Widerrufsschreiben fristgerecht an die Bank zu schicken, gibt es aufgrund der knappen Frist nur noch zwei Möglichkeiten: Falls Sie in der Nähe Ihrer Bank wohnen, können Sie es direkt in einer Filiale vorbeibringen. Am besten nehmen Sie zwei Exemplare mit. Eines lassen Sie bei der Bank - auf dem zweiten lassen Sie sich von einem Mitarbeiter den Erhalt bestätigen (bitte mit Eingangsstempel und Datum). Notfalls können Sie das Schreiben auch einwerfen - dann sollten Sie aber einen Zeugen haben, der die fristgerechte Ablieferung bestätigt.
Alternativ können Sie den Widerruf auch bis einschließlich 21. Juni an das Kreditinstitut faxen. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass Sie die richtige Faxnummer erwischen. Es muss nicht die Faxnummer der Kreditabteilung sein, aber es muss eine Nummer der Bank sein. Haben Sie einen Zahlendreher und das Fax landet beim falschen Empfänger, dann haben Sie Pech. Bewahren Sie auf jeden Fall das schriftliche Sendeprotokoll der Übermittlung auf - nur so können Sie belegen, dass der Widerruf rechtzeitig eingetroffen ist und der Widerrufsjoker sticht. Falls Sie kein Faxgerät haben, können Sie Faxe auch virtuell über das Internet versenden. Ich empfehle dazu den kostenlosen Dienst cospace (app.cospace.de). Ansonsten hilft auch der Copy-Shop in der Nähe.
Letzte Möglichkeit ist das Versenden einer E-Mail mit Empfangsbestätigung. Aus meiner Sicht kann das nur eine Notlösung sein, da es Möglichkeiten für den Empfänger gibt, die Lesebestätigung zu umgehen. Die Bank könnte dann behaupten, die Mail sei nicht angekommen. All diese Maßnahmen gelten nur für Darlehen, die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Bei später abgeschlossenen Darlehen können Sie auch nach dem 21. Juni noch widerrufen.
Haben Sie die Frist für den Widerruf jedoch verpasst (z.B. weil Sie zu lange auf ein Prüfungsergebnis eines Anwalts gewartet haben), dann geht nichts mehr. Die Sache ist dann an dieser Stelle für Sie beendet.
Haben Sie den Widerruf dagegen fristgerecht ausgesprochen, dann stehen Ihnen die Türen für weitere Schritte offen. Sie können in aller Ruhe einen Partneranwalt der IG Widerruf mandatieren der außergerichtlich mit der Bank verhandelt. Hilft das nichts, dann können Sie innerhalb von drei Jahren nach dem Widerruf noch Klage einreichen.
Sie sehen also: Im Notfall kann auch ein vorsorglicher Widerruf des Darlehens (ohne vorherige Prüfung) mit Hilfe unseres Musterschreibens sinnvoll sein, weil Sie sich damit sämtliche Handlungsmöglichkeiten nach dem 21. Juni aufrechterhalten.
Mit der kostenlosen Prüfung durch die Anwälte der IG Widerruf wissen Sie, ob der Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt. Zusätzlich prüfen wir auch, ob für Ihren Fall eine Rechtsschutzversicherung greift oder ob die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer sinnvoll ist. In beiden Fällen können Sie dann anwaltlich begleitet gegen die Bank vorgehen, ohne ein Kostenrisiko zu haben.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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