Widerrufsjoker - lassen Sie sich nicht von ihrer Bank verschaukeln
Die Frist für das Ende des sogenannten Widerrufsjokers am 21. Juni 2016 rückt immer näher. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher nun mit Bedacht vorgehen und keine unnötige Zeit verlieren.
Denn wer den Darlehensvertrag seiner Baufinanzierung nicht bis zu diesem Zeitpunkt widerrufen hat, der verliert seine Chancen auf den Widerrufsjoker ein für alle Mal - und damit auch die Gelegenheit auf eine Ersparnis, die häufig im fünfstelligen Bereich liegt.
Kein Wunder also, dass einige Kreditinstitute nun versuchen, auf Zeit zu spielen. Dies berichten uns Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), die bei ihrer Bank nachgefragt haben, ob man sich denn aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung gütlich einigen könne. In vielen Fällen erhalten diese Kunden die Antwort, dass die Bank aufgrund der zahlreichen Anfragen und zugunsten einer sorgfältigen Prüfung noch einige Zeit für die Bearbeitung des Anliegens brauche.
Das klingt nachvollziehbar, kann jedoch zu einer bösen Falle werden. Wenn der Kunde seinen Darlehensvertrag mit dem Schreiben nicht explizit widerrufen hat und sich gleichzeitig auf die Verzögerungstaktik der Bank einlässt, dann kann es für ihn bald zu spät sein. Wenn die Bank nämlich bis zum 21. Juni nicht antwortet und es der Kunde bei der freundlichen Anfrage belässt, dann ist es für ihn anschließend zu spät.
Die neue Gesetzgebung für Immobilienkredite sagt nämlich ganz klar, dass der Widerruf des Darlehensvertrags bis zum 21. Juni 2016 bei der Bank eingegangen sein muss, um noch wirksam zu sein. Alle Widerrufe, die das Kreditinstitut später erreichen, sind unwirksam - zumindest wenn es sich um Darlehen handelt, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind.
Deswegen an dieser Stelle unser klarer Ratschlag: Lassen Sie sich von Ihrer Bank nicht verschaukeln oder hinhalten. Angesichts nur noch weniger verbliebener Wochen bis zum 21. Juni hilft jetzt nur noch der direkte Widerruf der Baufinanzierung - am besten, nachdem Sie anwaltlich haben prüfen lassen, dass die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist. Diese Prüfung können Sie bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) kostenlos vornehmen lassen. Unsere Bearbeitungszeit beträgt derzeit maximal zwei Wochen, so dass sie nach Erhalt des Prüfungsergebnisses immer noch bequem im Zeitplan sind.
Wichtig ist dann aber, dass sie den Widerruf auch tatsächlich wirksam aussprechen, beispielsweise mit dem Musterschreiben der IG Widerruf. Wer dagegen nur freundlich anfragt oder den Widerruf andeutet oder ankündigt, der droht die Frist zu verpassen. Das Gleiche gilt, wenn man nur mündlich mit der Bank in Kontakt tritt und sich hinhalten lässt. Wer auf Nummer Sicher gehen will, der sollte den Widerruf ab sofort per Einschreiben verschicken. Dann kann sich die Bank nicht damit herausreden, das Schreiben nicht fristgemäß bekommen zu haben.
Und wie ist es mit der Anschlussfinanzierung, die von einigen Seiten vor dem Widerruf empfohlen wird? Nun, wie bereits an dieser Stelle mehrfach geschrieben, halten wir diese Anschlussfinanzierung nicht für eine Voraussetzung. Zum einen zeigt unsere Erfahrung bei der Interessengemeinschaft Widerruf, dass die Mehrzahl der Vergleiche nach dem Widerruf zu einer Fortsetzung des Kredits bei der bisherigen Bank führen, sodass eine Anschlussfinanzierung überflüssig wird.
Zum anderen bietet das Angebot einer Anschlussfinanzierung in der Regel nur eine Scheinsicherheit, da es innerhalb weniger Tage vom Kunden angenommen werden muss und ansonsten verfällt. Prüfen Sie stattdessen kritisch ihre eigene Bonität. Ist diese in Ordnung und ist die finanzierte Immobilie werthaltig, dann müssen Sie sich um eine Anschlussfinanzierung in der Regel keine Sorgen machen. Gibt Ihre Bonität dagegen Anlass zu Bedenken, dann sollten Sie Ihre Kreditwürdigkeit durch einen Finanzierungsexperten prüfen lassen und gegebenenfalls auf den Widerruf verzichten. Denn bei mangelhafter Bonität kann der Widerrufsjoker zum Eigentor werden, wenn eine Anschlussfinanzierung ein Problem darstellt.
Für alle anderen aber gilt: Nutzen Sie die wenigen Wochen, die bis zum Ende des Widerrufsjokers noch bleiben, möglichst effektiv! Das heißt: Zunächst den eigenen Kreditvertrag mit Hilfe der IG Widerruf anwaltlich prüfen lassen und dann wirksam gegenüber der Bank widerrufen. Mehr ist nicht nötig, um die Frist am 21. Juni 2016 einzuhalten. Alle weiteren Schritte, wie beispielsweise das Einreichen einer Klage, können zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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