Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Gute Aussichten für Kunden der ING Diba

04.05.16 09:38 Uhr

Widerrufsjoker: Gute Aussichten für Kunden der ING Diba | finanzen.net

Bald ist Schluss für den Widerrufsjoker: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Baufinanzierungen aus der Zeit bis 2010 nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden können.

Deshalb sollten Sie jetzt noch prüfen, ob der Widerruf des Darlehensvertrags für Sie in Frage kommt. Gute Chancen haben Sie als Kunde der ING Diba.

Ein großer Teil der Darlehensverträge der ING Diba, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, weist fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf. Dies öffnet dem Kunden die Möglichkeit zum nachträglichen Widerruf dieser Kredite. Die Folge ist eine dicke Ersparnis: Nicht selten können Immobilienbesitzer im Rahmen eines sogenannten außergerichtlichen Vergleichs ihre Zinsen mehr als halbieren.

Allerdings ist für einen erfolgreichen Widerruf die Hilfe eines Anwalts nötig. Unsere Erfahrungen bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) zeigen klar, dass die Diba Kunden abweist, wenn diese den Vertrag eigenständig widerrufen. Das ändert sich, sobald ein Experte eingeschaltet wird.

Fachanwälte, mit denen die IG Widerruf zusammenarbeitet, haben insbesondere Kreditverträge aus dem Zeitraum Mitte 2007 bis Mitte 2010 erfolgreich vergleichen können. In der Praxis sieht das dann so aus: Der Anwalt weist auf die falsche Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag hin. Die ING Diba antwortet in aller Regel mit einem Kompromissangebot. Dieses sieht vor, dass der Zinssatz ab dem Zeitpunkt des Vergleichs deutlich abgesenkt wird. In der Regel bietet die Diba einen Zinssatz von knapp zwei Prozent für eine Laufzeit von zehn Jahren. Wünscht der Kreditnehmer eine andere Laufzeit, so lässt sich das verhandeln. Im Gegenzug verzichtet der Kunde auf Ansprüche, die sich im Zuge einer sogenannten Rückabwicklung des Darlehens für die bereits vergangene Laufzeit ergeben. Diese Ansprüche sind zwar in der Theorie nicht unerheblich - in der Praxis sind sie aber nur vor Gericht durchzusetzen (und auch dort nur mit recht hohem juristischem Risiko).

Daher sind die meisten Kreditnehmer gut damit beraten, ein solches Vergleichsangebot der ING Diba anzunehmen - insbesondere dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommt. Denn mit einem sogenannten außergerichtlichen Vergleich können in den meisten Fällen die Zinsen für den laufenden Baukredit mehr als halbiert werden. Darlehen aus den Jahren 2007 bis 2010 haben zumeist einen Zinssatz zwischen vier und fünf Prozent - gelingt also eine Absenkung auf zwei Prozent, so ist das eine gewaltige Ersparnis für den Verbraucher.

Bei einem Darlehen von 200.000 Euro und einem bisherigen Zinssatz von fünf Prozent spart der Kreditnehmer aufgrund des Widerrufs demnach 6.000 Euro pro Jahr oder 500 Euro pro Monat. Solche Erfolge sind aber bei der ING Diba (wie auch bei fast allen anderen Kreditinstituten) nicht auf eigene Faust zu erzielen. Schreibt der Kunde die Bank selbständig an, so erntet er in der Regel nur ein standardisiertes Ablehnungsschreiben. Anders sieht die Sache aus, wenn ein erfahrener Anwalt sich der Sache annimmt. Dann folgt das oben beschriebene Kompromissangebot - zumindest für Darlehen, die zwischen Mitte 2007 und Mitte 2010 abgeschlossen wurden.

Wer das Kostenrisiko scheut oder bei wem die Rechtsschutzversicherung nicht greift, kann eine solche anwaltliche Betreuung auch auf Basis eines Erfolgshonorars umsetzen. Die Interessengemeinschaft Widerruf ermöglicht es, den Widerrufsjoker mit Hilfe eines sogenannten Streitfinanzierers zu ziehen. Dieser übernimmt sämtliche Kosten und hilft, den Widerruf erfolgreich umzusetzen. Im Gegenzug bekommt er rund ein Drittel der Zinsersparnis. Gelingt kein Kompromiss, so haben Sie mit diesem Modell auch keine Kosten.

Immobilienkäufer, die zwischen Mitte 2007 und Mitte 2010 bei der ING Diba eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, verfügen also über ausgezeichnete Chancen, viel Geld durch den Widerruf ihrer Hypothek zu sparen. Doch Eile ist geboten: Aufgrund der Neuregelung des Gesetzes für Immobilienkredite ist der Widerruf nur noch wenige Wochen, genauer bis zum 21. Juni 2016, möglich. Danach verfällt diese Chance ersatzlos!

Der erste Schritt bei diesem sogenannten Widerrufsjoker ist eine kostenlose Prüfung des Darlehensvertrags mit Hilfe der IG Widerruf (www.widerruf.info). Dadurch erfahren Sie, ob auch ihr Kreditvertrag fehlerhaft ist und für den Widerrufsjoker in Frage kommt.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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