Widerrufsjoker: Falsche Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen aus 2010 bei ING Diba, Sparda, Sparkasse, Volksbank
Für viele Baufinanzierungen musste der sogenannte Widerrufsjoker bis zum 21. Juni 2016 gezogen werden, um das Darlehen wirksam zu widerrufen.
. Doch für Darlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, ist das "ewige Widerrufsrecht" nach wie vor wirksam und völlig intakt. Voraussetzung ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Und die gab es auch in Darlehen nach Juni 2010 in beachtlicher Zahl.
Die Möglichkeit, mit Hilfe des Widerrufsjokers einen Darlehensvertrag zu widerrufen und damit aus einer hochverzinsten Baufinanzierung auszusteigen, kann Immobilienbesitzern viele Tausend Euro sparen. Doch wissen wir aus den Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) sagen, dass Kredite, die ab 2010 abgeschlossen, deutlich geringere Fehlerquoten aufweisen als in den Jahren zuvor.
Doch keine Regel ohne Ausnahme. So haben viele Kreditinstitute auch in den Widerrufsbelehrungen geschlampt, die in den Jahren 2010 und danach verwendet wurden. Ein Beispiel aus Verträgen der ING Diba und zahlreicher weiterer Banken, der Ihnen zu einer Halbierung ihres Bauzinses verhelfen kann, will ich Ihnen hier zeigen.
Dabei geht es um Folgendes: Der Gesetzgeber verlangt, dass in den Darlehensverträgen, die ab dem Jahr 2010 verwendet werden, sogenannte Pflichtangaben für den Kreditnehmer enthalten sind, die in §492 des BGB geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise die Gesamtkosten des Darlehens, der Effektivzins und die Bedingungen, die für eine vorzeitige Rückzahlung gelten.
Im Mustertext für die Widerrufsbelehrung des Kredits wird auf diese Pflichtangaben Bezug genommen. Sinngemäß heißt es dort, dass die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Kreditnehmer alle Pflichtangaben gemäß §492 Abs. 2 BGB erhalten hat. Als Beispiel werden dann zumeist in einer Klammer Beispiele für die zu erbringenden Pflichtangaben genannt. Seltsamerweise hat sich bei einigen Banken dabei ein massiver Fehler eingeschlichen, der nun für viele Kreditnehmer den Weg zum nachträglichen Widerruf des Darlehens öffnet. Dieser Fehler besteht darin, dass in der Widerrufsbelehrung ein falsches Beispiel für eine Pflichtangabe genannt wird.
Konkret sieht das beispielsweise in den Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus dem Jahr 2010 dann so aus:
Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei Kündigung des Vertrags, Angaben der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.
Wer diesen Text in seinem Kreditvertrag findet, der hat gute Chancen, den Widerrufsjoker mit Hilfe der IG Widerruf erfolgreich zu ziehen. Der entscheidende Fehler besteht nämlich in der Erwähnung der Aufsichtsbehörde, die angeblich für den Darlehensnehmer zuständig sei. Dieser Passus ist gleich aus zwei Gründen gravierend falsch: Denn erstens sind Aufsichtsbehörden für Kreditinstitute zuständig und nicht für Darlehensnehmer. Und zweitens gehört die Nennung der Aufsichtsbehörde eben nicht zu den Pflichtangaben, die in §492 Abs. 2 BGB gefordert sind - nachzulesen in jedem handelsüblichen Gesetzesbuch.
Aufgrund dieses Fehlers haben mittlerweile diverse Gerichte entschieden, dass diese oder ähnliche Widerrufsbelehrungen unzureichend sind und daher die Frist für die Ausübung des Widerrufs nicht zu laufen beginnt. Damit sind diese Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufbar - mit der Folge, dass der Kunde aus dem teuren Kredit aussteigen kann und die niedrigen Zinsen für eine Anschlussfinanzierung nutzen kann. Aber Vorsicht: Haben Sie das Darlehen vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, dann musste der Widerruf bis spätestens zum 21. Juni 2016 erfolgen! Wenn Sie nicht widerrufen haben, dann ist hier kein Vorgehen mehr möglich. Der Hinweis auf Aufsichtsbehörde findet sich in zahlreichen Kreditverträgen, die neben der ING Diba auch von Sparda Banken, Volksbanken, Sparkassen und anderen Hypothekenbanken verwendet wurden. Viele Banken zeigen sich in diesen Fällen teilweise kompromissbereit und bietet eine deutliche Absenkung des Zinssatzes für betroffene Kredite an. Aus fünf Prozent Zins können daher schnell zwei Prozent werden.
Voraussetzung ist dabei, dass der Kreditnehmer von einem kundigen Anwalt vertreten wird. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) vermittelt Kreditnehmern der ING Diba erfahrene Anwälte, die auf Basis eines Erfolgshonorars tätig. Das bedeutet: Sie haben keinerlei Kostenrisiko. Denn Kosten entstehen erst, wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt wird. Sie bezahlen dann einen prozentualen Teil ihrer Ersparnis - gemessen in der Regel am Zinsvorteil, der sich aus einer Absenkung des Kreditzinses ergibt.
Betroffen sind insbesondere Darlehen der ING Diba, die zwischen März 2010 und Oktober 2010 abgeschlossen wurden. Bei anderen Banken wurden die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen teilweise noch bis in das Jahr 2011 verwendet. Kreditnehmer, die solch einen Kredit abgeschlossen haben, sollten sich unter www.widerruf.info an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden. Dort prüfen wir kostenlos, ob das Darlehen für den Widerruf in Frage kommt und ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Widerrufs aufkommen muss. Greift keine Rechtsschutzversicherung, so erhalten Sie ein Angebot auf Basis eines Erfolgshonorars. Somit können Sie den Widerruf ohne jegliches Kostenrisiko umsetzen.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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