Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker - DKB zeigt beim Kredit-Widerruf mehr Kompromissbereitschaft

27.10.16 09:11 Uhr

Widerrufsjoker - DKB zeigt beim Kredit-Widerruf mehr Kompromissbereitschaft | finanzen.net

Wer eine Baufinanzierung widerrufen möchte, stößt dabei nach Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) entweder auf Banken, die grundsätzlich kompromissbereit sind - oder auf solche Kreditinstitute, die sich stur stellen.

Die DKB gehörte bisher zur zweiten Kategorie. Sie scheint nun aber ihre Strategie zu ändern. Das bietet Kreditnehmern gute Chancen.

Neben Deutscher Bank und Commerzbank gehörte die DKB bis vor einigen Wochen zu jenen Banken, die den Widerruf des Kunden im Rahmen des Widerrufsjokers rundweg ablehnten - selbst wenn der Kreditnehmer anwaltliche Unterstützung zu Hilfe nahm. Zog der Kunde jedoch vor Gericht, dann hatte er sehr gute Chancen. Denn dort verlor die DKB einen Fall nach dem anderen. Offenbar zeigt das nun Wirkung: Denn die DKB hat nach Erkenntnissen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) ihre Strategie zumindest teilweise geändert. Wahrscheinlich hat das auch damit zu tun, dass am 21. Juni 2016 die Frist abgelaufen ist, zu der Darlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, noch widerrufen werden können.

Denn nun bietet die DKB Kunden und deren Anwälten in einigen Fällen außergerichtlich zumindest eine Reduzierung der Zinsen an. Das Maximum schöpft der Kunde damit zwar nicht aus, wenn er sich auf diese Kompromisse einlässt - aber eine ordentliche Ersparnis ist in den meisten Fällen trotzdem drin. Diese Kompromissbereitschaft bezieht sich in der Regel auf Darlehen, die bis Juni 2010 abgeschlossen wurden. Voraussetzung dafür ist zudem, dass der Kreditvertrag vor dem 21. Juni 2016 wirksam widerrufen wurde.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte sich nun an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden. Im Rahmen einer kostenlosen Prüfung sagen wir Ihnen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Das kann die Mandatierung eines Anwalts sein, der außergerichtliche Schritte einleitet. In diesem Fall ist zu erwarten, dass die DKB Ihnen ein Angebot macht, die Zinsen trotz laufender Zinsbindung abzusenken. Damit verzichten Sie jedoch auf Ansprüche, die Ihnen für die bereits vergangene Kreditlaufzeit zustehen (sogenannte Rückabwicklung des Darlehens).

Für Kreditnehmer, die eine vollständige Rückabwicklung des Darlehens anstreben, bleibt nur der Weg über eine gerichtliche Klage. Die Aussichten dabei sind gut, allerdings besteht dabei ein erhöhtes Kostenrisiko. Denn die Streitwerte werden von den Gerichten derzeit immer weiter hochgeschraubt, was das Risiko einer Klage erhöht. Wer dieses Risiko ausschalten möchte, sollte eine Prozessfinanzierung prüfen lassen.

Beide Vorgehensweisen (außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen) bietet die IG Widerruf im Rahmen eines sogenannten Erfolgshonorars an. Dabei entstehen dem Kunden zunächst keine Kosten. Erst wenn der Widerruf erfolgreich umgesetzt wurde, zahlt der Kunde einen prozentualen Anteil, der sich an seiner Ersparnis bemisst. Gelingt es nicht, das Darlehen erfolgreich zu widerrufen, dann entstehen bei diesem Modell auch keine Kosten.

Immobilienbesitzer, die zwischen 2002 und 2010 eine Finanzierung bei der DKB abgeschlossen haben und diese rechtzeitig widerrufen haben, sollten daher bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info prüfen lassen, welche Vorgehensweise für sie am günstigsten ist.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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