Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Baufinanzierung nicht vorschnell widerrufen!

31.05.17 09:08 Uhr

Widerrufsjoker: Baufinanzierung nicht vorschnell widerrufen! | finanzen.net

Für viele Immobilienbesitzer ist der sogenannte Widerrufsjoker eine gute Chance, viel Geld zu sparen, indem sie eine Baufinanzierung widerrufen. Doch Verbraucher sollten nicht überhastet vorgehen - sonst vergeben sie möglicherweise eine interessante Gelegenheit. Das gilt insbesondere mit Blick auf eine Rechtsschutzversicherung.

So gut wie immer ist die Umsetzung eines Kredit-Widerrufs mit Kosten für einen Anwalt und möglicherweise auch für eine gerichtliche Klage verbunden. Denn kaum eine Bank reagiert auf einen freundlichen Brief ihrer Kunden mit einen zufriedenstellenden Angebot, das Darlehen aufzulösen. Deshalb ist es besonders interessant, wer die Kosten für Anwalt und Gericht beim Widerrufsjoker übernimmt.

Wurde die finanzierte Immobilie als Bestandsimmobilie erworben (also nicht als Neubau) und selbst genutzt, dann sind grundsätzlich die Voraussetzungen dafür gegeben, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits deckt. Besonders interessant: Besitzen Sie noch keine Rechtsschutzversicherung, dann können Sie sogar noch eine abschließen, die dann (nachdem die Wartezeit von drei Monaten vorbei ist) die Kosten übernehmen muss. Aber Vorsicht: Für diese Vorgehensweise kommen nur noch wenige Rechtsschutzversicherungen in Frage. Denn etliche Gesellschaften haben ihre Bedingungen in den vergangenen Jahren geändert und übernehmen nun die Kosten für einen Kredit-Widerruf nicht mehr, wenn die Police neu abgeschlossen wurde. Bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen Prüfung, welche Rechtsschutzversicherungen für eine sogenannte Nachversicherung beim Widerrufsjoker noch in Frage kommen.

Zudem ist es wichtig, dass bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung die Baufinanzierung noch nicht widerrufen wurde. In diesem Fall ist der Schadensfall nämlich durch den Widerruf (oder genauer: indem die Bank den Widerruf zurückweist) bereits eingetreten. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist damit nicht mehr möglich! Deswegen ist es wichtig, dass Verbraucher ihren Kredit nicht vorschnell widerrufen. Vielmehr sollten Sie als ersten Schritt immer ihren Kreditvertrag durch einen Fachmann prüfen lassen (beispielsweise kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf).

Im Rahmen dieser Prüfung sollten Sie nicht nur erfragen, ob der Darlehensvertrag angreifbar ist, sondern auch, ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Widerrufsjokers aufkommt - und ob eine solche Versicherung noch abgeschlossen werden kann. Immer wieder erleben wir in der Praxis der Interessengemeinschaft Widerruf, dass Verbraucher bereits in einem ersten Schritt das Gespräch mit ihrer Bank suchen und den Widerruf des Darlehens aussprechen. Davor können wir nur warnen! Denn damit verschenken Sie unter Umständen die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die anschließend ihre Kosten übernehmen muss.

So sollten Sie daher vorgehen:

- Prüfung des Kredits durch einen Experten (z.B. mit Hilfe der IG Widerruf unter www.widerruf.info)
- Evtl. Abschluss einer RSV, falls möglich und noch nicht vorhanden, Wartezeit abwarten
- Widerruf der Baufinanzierung durch den Kunden (dieser Widerruf wird von der Bank in der Regel abgelehnt)
- Nach Ablehnung des Widerrufs schaltet sich der Rechtsanwalt ein und übernimmt die weiteren Schritte

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass der Widerrufsjoker für viele private Immobilienbesitzer ein riesiges Einsparpotenzial bietet. In der Regel bringt ein erfolgreicher Widerruf dem Verbraucher eine Ersparnis von 10.000 Euro oder mehr. Aber es ist wichtig, hier mit Augenmaß und in der richtigen Reihenfolge vorzugehen - ansonsten kann man sich seine Chancen selbst zunichtemachen.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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