Widerrufsjoker: Auch für KfW-Darlehen?
Mit dem sogenannten Widerrufsjoker können Immobilienkäufer aus ihren laufenden teuren Krediten aussteigen und in ein deutlich günstigeres Darlehen umschulden, mit dem sie dann etliche Hundert Euro pro Monat sparen.
Oder sie können sich eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von ihrer Bank zurückholen. Rund 70 Prozent aller Baukredite, die zwischen Ende 2002 und Mitte 2010 bei Banken und Versicherungen abgeschlossen wurden, sind davon betroffen.
Aber was ist mit Krediten, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgeschlossen wurden? Diese Frage erreicht uns bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) derzeit häufig. Viele Kreditnehmer haben die zinsvergünstigten Darlehen der KfW benutzt, um eine Immobilie zu kaufen oder ihr Haus zu renovieren. Damals, etwa 2007 oder 2008, waren Kredite der staatlichen Förderbank bei Zinssätzen zwischen 4 und 4,5 Prozent ein Schnäppchen. Heute liegen diese Zinssätze teilweise um das Doppelte über den normalen Kreditzinsen, so dass ein Ausstieg aus diesen Darlehen mit einer hohen Ersparnis verbunden ist.
Daher die gute Nachricht: Für Baufinanzierungen der KfW können Sie den Widerrufsjoker genauso anwenden wie für alle anderen Kredite von Banken und Sparkassen. Man kann auch nicht sagen, dass die KfW bessere oder schlechtere Widerrufsbelehrungen hatte als private Banken. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Die KfW hatte gar keine eigenen Widerrufsbelehrungen. Wenn Sie einen Förderkredit der KfW abgeschlossen haben, dann haben Sie das ja niemals bei der KfW direkt getan, sondern bei einer Bank oder Sparkasse.
Die KfW-Kredite verwenden daher auch immer die Kreditverträge der jeweiligen Geschäftsbank, bei der Sie den Kredit abgeschlossen haben. Daher widerrufen Sie einen Kreditvertrag der KfW auch nicht bei der KfW direkt, sondern stets bei der Geschäftsbank, bei der Sie ihn abgeschlossen haben.
Daher ist der Weg zum erfolgreichen Widerruf bei einem KfW-Kredit identisch mit jeder anderen Baufinanzierung. Das heißt: Widerrufsbelehrung durch den Anwalt prüfen lassen, zum Beispiel durch einen der Partneranwälte der IG Widerruf. Dann gemeinsam mit dem Anwalt entscheiden, ob ein Vorgehen gegen die Bank sinnvoll ist. Ob die KfW oder eine Geschäftsbank auf der anderen Seite steht, spielt also keine große Rolle.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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