VW Klage auf Schadensersatz: jetzt Verjährung vermeiden!
Aktionäre von Volkswagen haben nach Ansicht von Experten sehr gute Chancen auf Schadensersatz für die Kursverluste, die sie durch die Abgasmanipulationen erlitten haben. Doch Anleger müssen aktiv werden - und zwar bald.
Denn bereits kurzfristig droht die Verjährung der Ansprüche. So gehen Sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) vor.
Erstmals gibt es in Deutschland bei einer großen Anlegerklage die Möglichkeit, den eigenen Schaden ohne Kostenrisiko einzuklagen. Das geht mit Hilfe einer Prozessfinanzierung. Dabei entstehen Kosten erst, wenn klar ist, dass Volkswagen Schadensersatz zahlt - dann wird ein prozentuales Erfolgshonorar fällig. Doch das ist nur eine Option, die Aktionären offen steht.
Welcher Weg zum Schadensersatz der günstigste ist, können Anleger mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw kostenlos prüfen lassen. Im Einzelnen hängt das von verschiedenen Faktoren ab: Greift beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung? Ist der Anleger risikobereit oder möchte er keinerlei Kostenrisiko eingehen?
Wichtig ist jetzt vor allem eines: Keine Zeit verlieren! Denn am 23. Mai 2017 greift eine wichtige Verjährungsfrist. Dann sind nämlich drei Jahre vergangen, seit VW-Vorstandschef Martin Winterkorn nachweislich von den Ermittlungen der US-Behörden gegen Volkswagen wegen der Abgasmanipulationen erfahren hat. Spätestens dann (also Ende Mai 2014) hätte Volkswagen die Finanzmärkte informieren müssen. Tatsächlich wurde die Affäre jedoch erst im September 2015 publik.
Daher haben Anleger, die VW-Aktien nach Ende Mai 2014 gekauft haben und diese Papiere bei Bekanntwerden der Affäre im September 2015 noch im Depot hatten, die besten Aussichten auf Schadensersatz. Nur für diese Aktionäre gilt auch das Angebot der Prozessfinanzierung. Im Einzelnen gibt es drei Möglichkeiten, um sich vor der Verjährung zu schützen und die guten Chancen auf Schadensersatz zu wahren.
1. Individuelle Klage
Mit einer individuellen Klage kann sich der Anleger vor der Verjährung schützen. Sobald das Musterverfahren eröffnet wird, werden alle anderen Klagen auf Eis gelegt. Dieser Weg verursacht die höchsten Kosten. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro liegt das Risiko einer Klage bei gut 2.000 Euro. Der Streitwert entspricht dabei den eingeklagten Kursverlusten. Wird die Klage gewonnen, erhält der Anleger sämtliche Kosten wieder zurück, da der unterlegene Gegner diese bezahlen muss. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten in einigen Fällen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Versicherung Kapitalanlagestreitigkeiten nicht ausgeschlossen hat. Viele Rechtsschutzversicherungen tun dies aber in ihren Bedingungen. Deswegen wird nur in wenigen Fällen eine Rechtsschutzversicherung zahlen.
2. Anmeldung zum Musterverfahren
Alternativ zu einer Klage können sich Anleger zum Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig anmelden. Die Kosten dafür sind niedriger als bei einer individuellen Klage. Allerdings bedeutet diese Anmeldung nicht, dass der Anleger automatisch Geld bekommt, wenn das Musterverfahren gewonnen wird. Weigert sich VW, die anderen Ansprüche anzuerkennen, muss doch noch individuell geklagt werden. Anders als bei einer Klage bekommt der Anleger die Gebühr für die Anmeldung auch nicht zurück, wenn die Musterklage gewonnen wird.
3. Prozessfinanzierung
Wer diese Kosten scheut, für den hat die Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw ein Angebot zur Prozessfinanzierung geschnürt, das den Anleger vom Kostenrisiko befreit. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei sämtliche Kosten für eine Klage. Wird das Musterverfahren gewonnen, zahlt der Anleger ein Erfolgshonorar in Höhe von 33 Prozent des erhaltenen Schadensersatzes. Gelingt kein Erfolg, so entstehen dem Anleger auch keine Kosten. Im Rahmen der Prozessfinanzierung wird auf einen pauschalierten Schadensersatz, den sogenannten Kursdifferenzschaden, geklagt. Er beträgt rund 60 Euro je VW-Aktie. Dies hat den Vorteil, dass der Anleger nicht nachweisen muss, dass er die Papiere nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte.
Folgende Voraussetzung gibt es für die Teilnahme an der Prozessfinanzierung: Der Anleger muss mindestens 100 Volkswagen-Aktien (egal ob Stammaktien oder Vorzugsaktien) ab Juni 2014 gekauft haben und muss diese am 18 September 2015 besessen haben. Es spielt keine Rolle, ob die Aktien danach verkauft wurden oder sich noch im Depot befinden. Anleger, die das Angebot der Kostenfinanzierung in Anspruch nehmen wollen, müssen sich bei der IG Widerruf melden.
Fazit: VW-Anleger haben exzellente Chancen auf Schadensersatz, wenn Sie ihre Papiere nach Juni 2014 gekauft haben und diese bei Bekanntwerden der Abgasaffäre noch besessen haben. In den seltenen Fällen, in denen eine Rechtsschutzversicherung greift, dürfte eine individuelle Klage der beste Weg sein. Ansonsten verursacht eine Anmeldung zum Musterverfahren geringere Kosten. Für alle, die das Kostenrisiko scheuen, ist eine Prozessfinanzierung der ideale Weg. Dort fällt nur ein Erfolgshonorar an, wenn Schadensersatz gezahlt wird. Für alle Alternativen aber gilt: Beeilung ist angesagt! Um eine drohende Verjährung zu verhindern, sollten Anleger demnächst aktiv werden. Anleger können kostenlos bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info/vw prüfen lassen, welcher Weg für Sie der günstigste ist.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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