VW: Klage auf Schadensersatz - jetzt droht Verjährung!
Selten waren in Deutschland die Chancen so gut, als Aktionär auf Schadensersatz für Kursverluste zu klagen wie bei Volkswagen.
Doch wer sich nicht beeilt, vergibt diese Gelegenheit. Denn schon in wenigen Tagen droht die Verjährung. Wie Sie jetzt mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw)
Wie wir an dieser Stelle bereits geschrieben haben, klagen die großen institutionellen Aktionäre von Volkswagen, also Investmentfonds, Versicherungen und Pensionskassen fast durchweg gegen Volkswagen auf Schadensersatz in Zusammenhang mit der Abgasaffäre. Das zeigt bereits, dass die Chancen sehr gut sind. Deshalb sollten auch private Aktionäre sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen.
Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, um wirklich optimale Chancen zu haben. Das ist ihre Checkliste zum Schadensersatz:
- Beste Chancen haben Besitzer von VW-Aktien, sowohl Stammaktien als auch Vorzugsaktien. Porsche-Aktionäre sowie Besitzer von VW-Derivaten können zwar auch gegen das Unternehmen vorgehen, haben aber geringere Chancen.
- Die Papiere sollten im September 2013 oder später gekauft worden sein und bei der Veröffentlichung der Abgasmanipulationen am 18. September 2015 im Depot gelegen haben. Bei Käufen, die vor September 2013 getätigt worden sind, kann man zwar auch auf Schadensersatz klagen, allerdings sind die Chancen hier nicht ganz so gut.
- Der Anleger verlangt nicht Kompensation für seinen individuellen Schaden, sondern klagt lediglich auf einen sogenannten Kursdifferenzschaden. Dies ist ein pauschalisierter Schaden von rund 60 Euro je Aktie, der dem Verlust entspricht, den die Papiere im unmittelbaren Umfeld der Bekanntgabe der Abgasaffäre erlitten haben. Dies hat den großen Vorteil, dass Anleger nicht
- Bereits ein Jahr nach Bekanntwerden der US-Ermittlungen greift am 18. September bereits eine erste Verjährungsfrist. Daher sollten Anleger auf jeden Fall vorher aktiv werden. Da das Musterverfahren am Landgericht Braunschweig erst nach dieser Verjährungsfrist beginnen wird, müssen Anleger individuell aktiv werden, um die Verjährung zu vermeiden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: eine individuelle Klage, die anschließend im Musterverfahren aufgeht oder ein gerichtlicher Mahnbescheid, der die Verjährung für sechs Monate hemmt.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann auch ohne Kostenrisiko auf Schadensersatz klagen. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) hat - erstmals bei einer Anlegerklage in Deutschland - ein Angebot einer Prozessfinanzierung initiiert. Gemeinsam mit einer namhaften Kanzlei für Anlegerrecht bieten wir dabei die Möglichkeit, auf Basis eines Erfolgshonorars tätig zu werden.
Dabei übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten für Anwalt und Gericht. Erst wenn dem Anleger Schadensersatz zugesprochen wurde, kassiert der Prozessfinanzierer 33 Prozent. Ohne Urteil auf Schadensersatz gibt es auch keine Kosten für Aktionäre.
FAZIT: Die Chancen auf Schadensersatz für VW-Aktionäre sind hervorragend, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Doch die Zeit tickt. Wer das Angebot auf Prozessfinanzierung annehmen will, der muss sich bis Anfang September an die IG Widerruf unter www.widerruf.info/vw wenden. Wer individuell klagen will, beispielsweise weil eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, der hat ebenfalls nur noch wenig länger Zeit. Denn am 18. September greift die Verjährungsfrist.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.