Rückabwicklung einer Lebensversicherung durch Widerruf: Angebot einer Kündigung auf keinen Fall annehmen
Lebensversicherungen wollen ihre Kunden loswerden - denn ihre Lage wird immer verzweifelter. Kunden ärgern sich über Minirenditen - Versicherungen sorgen sich darüber, wie sie die Garantiezinsen aufbringen sollen.
Erste Versicherungen flehen: Kündigen Sie Ihre Police. Das sollten Versicherte auf keinen Fall tun - denn es gibt eine wesentlich bessere Alternative.
Einem Bericht der Tageszeitung WELT zufolge, schreibt die Gothaer Versicherung derzeit ihre Kunden an und bittet sie, ihre Lebensversicherung zu kündigen. Dieses äußerst ungewöhnliche Angebot hat einen dramatischen Hintergrund. Denn aufgrund der stark gesunkenen Zinsen geraten immer mehr Versicherungen in Probleme: Die vor etlichen Jahren zugesicherten Mindestverzinsungen von teilweise drei bis vier Prozent sind heute nicht mehr zu erwirtschaften. Dennoch müssen die Versicherungen diese zumindest auf alte Policen noch bezahlen - zumindest auf jenen Teil der Police, der in die Kapitalanlagen fließt, also nicht für Vertrieb, Verwaltung und Risikoschutz draufgeht.
Deswegen erhalten das Schreiben der Gothaer auch vorwiegend Kunde mit älteren Verträgen, bei denen die Garantieverzinsung noch stattlich ist. Diese Verträge aus den Büchern zu bekommen, wäre eine große Erleichterung für die Versicherungsgesellschaften. Doch aus Sicht des Kunden wäre es ein großer Fehler, dieses Angebot zur Kündigung anzunehmen.
Wer nämlich mit der bisherigen Entwicklung der Lebensversicherung einigermaßen zufrieden ist und das Geld nicht benötigt, der wird sich schwertun, nach der Kündigung eine Anlageform mit ähnlicher Verzinsung zu finden. Er sollte die Versicherung also behalten.
Wer aber mit der Lebensversicherung unzufrieden ist oder das Geld aus der Police benötigt, für den gibt es eine wesentlich bessere Alternative als die Kündigung. Er sollte prüfen, ob er durch den Widerruf der Lebensversicherung eine Rückabwicklung erzielen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Widerspruchsinformationen der Police fehlerhaft sind oder der Kunde beim Abschluss unvollständige Verbraucherinformationen erhalten hat. Nach Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) erfüllen mehr als die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1991 bis 2007 diese Voraussetzung. Auch geförderte Verträge wie Riester-Rente und Rürup-Rente sind betroffen.
Der Unterschied zwischen der Kündigung und der Rückabwicklung einer Police ist folgender: Bei der Kündigung verbleiben sämtliche Kosten, die mit der Versicherung zusammenhängen, bei der Versicherung. Häufig führt das dazu, dass der Versicherte sogar weniger ausbezahlt bekommt, als er einbezahlt hat - ein klares Verlustgeschäft.
Bei einer Rückabwicklung dagegen wird der Kunde so gestellt, als habe er die Versicherung niemals abgeschlossen. Er bekommt also alle Kosten erstattet, insbesondere auch die hohen Provisionen, die in Zusammenhang mit dem Abschluss der Police angefallen sind. Zusätzlich muss ihm die Versicherung die Sparbeiträge verzinsen. Er bekommt also fast immer wesentlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung - nicht selten geht es dabei um fünfstellige Summen.
Wer prüfen lassen möchte, ob für ihn der Widerruf und die Rückabwicklung einer Renten- oder Lebensversicherung in Frage kommt, kann seine Police bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info/lebensversicherung kostenlos und unverbindlich von erfahrenen Anwälten prüfen lassen. Dabei erfährt er nicht nur, ob der Vertrag angreifbar ist, sondern auch, wie hoch näherungsweise der Rückabwicklungswert ist. Diesen Rückabwicklungswert kann er dann mit dem Rückkaufswert vergleichen, den die Versicherung im Fall einer Kündigung bietet.
Aus der Erfahrung der IG Widerruf lässt sich sagen, dass eine "echte" Rückabwicklung einer Lebensversicherung nicht ohne anwaltliche Hilfe zu erreichen ist. Manchmal machen zwar Versicherungen Vergleichsangebote, nachdem der Kunde den Widerruf erklärt hat. Diese sind jedoch häufig deutlich zuungunsten des Kunden berechnet. Auf solche Angebote sollten Sie nicht eingehen - Sie verschenken dabei häufig viele Tausend Euro. Nach der kostenlosen Prüfung sagen Ihnen die Kooperationsanwälte der IG Widerruf auch, welche Kosten bei der Umsetzung eines Widerrufs voraussichtlich auf Sie zukommen. Häufig werden diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Ist dies nicht der Fall, dann gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, die Rückabwicklung auf Basis eines reinen Erfolgshonorars umzusetzen. In diesem Fall entstehen nur dann Kosten, wenn die Rückabwicklung mit einem Mehrerlös im Vergleich zur Kündigung über die Bühne gebracht wird.
Fazit: Die Rückabwicklung einer Lebens- oder Rentenversicherung ist fast immer die bessere Alternative zu einer Kündigung oder dem Verkauf einer Police. Mit Hilfe eines Widerrufs kann der Kunde sämtliche Kosten zurück fordern und damit seinen Erlös gegenüber dem Rückkaufswert, den die Versicherung bietet, deutlich steigern. Der erste Schritt sollte die Prüfung des Versicherungsvertrags auf Widerrufbarkeit mit Hilfe der Experten der IG Widerruf unter www.widerruf.info/lebensversicherung sein.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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