Immobilie verkaufen ohne Vorfälligkeitsentschädigung - mit dem Widerrufsjoker
Zahlreiche Wohnungsbesitzer möchten aufgrund der deutlich gestiegenen Preise ihre Immobilie verkaufen.
Doch dabei fällt häufig eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung an. Häufig handelt es sich dabei um mehrere zehntausend Euro. Mit dem Widerrufsjoker lässt sich diese unter Umständen vermeiden. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Häufig kommt das dicke Ende für den Immobilienbesitzer dann, wenn der Verkauf konkret wird. Dann legt nämlich die Bank eine Rechnung vor, die sich gewaschen hat. Bei der vorzeitigen Beendigung einer Baufinanzierung hat das Kreditinstitut nämlich Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese soll die Tatsache ausgleichen, dass die Bank aufgrund der massiv gesunkenen Zinsen deutlich weniger Einnahmen hat, wenn sie das vorzeitig zurückgezahlte Geld neu verleiht. Nicht selten entspricht diese Entschädigung rund 20 Prozent der Kreditsumme.
Grund dafür sind die stark gesunkenen Zinsen. Mussten beispielsweise 2011/2012 noch rund vier Prozent Zinsen für eine durchschnittliche Baufinanzierung gezahlt werden, so ist es heute kaum mehr als ein Prozent. Je länger die noch ausstehende Zinsbindung des Darlehens ist, desto höher fällt beim Verkauf der Immobilie die Vorfälligkeitsentschädigung aus.
Doch es gibt eine Möglichkeit, die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Der Schlüssel dazu ist der sogenannte Widerrufsjoker. Beinhaltet nämlich der Kreditvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung, dann kann das Darlehen auch heute noch widerrufen, auch wenn mehrere Jahre seit Abschluss vergangen sind. Zahlreiche Darlehen weisen solche Fehler auf. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) sagt Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Prüfung, ob Ihr Darlehensvertrag betroffen ist und ob der Widerrufsjoker greift. Ist das der Fall, dann zeigen Ihnen die Anwälte der IG Widerruf auch, wie der Widerrufsjoker am besten umgesetzt werden kann.
Doch es gibt gewisse Einschränkungen: Wurde die Baufinanzierung vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, so ist ein Widerruf jetzt in der Regel nicht mehr möglich (Ausnahme: Banken wie DSL oder ING Diba, bei denen das Darlehen nicht in einer Bankfiliale, sondern per Post abgeschlossen wurde). Uneingeschränkt in Frage kommen dagegen Kredite, die nach dem 10. Juni 2010 unterschrieben wurden.
Zahlreiche Darlehen weisen jene Fehler auf, die bereits von mehreren Gerichten als fehlerhaft eingestuft wurden. Als Konsequenz wird der Verbraucher so gestellt, als habe er die Baufinanzierung nicht abgeschlossen. Das Darlehen wird also beendet, ohne dass der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Zudem muss ihm die Bank sämtliche Zahlungen seit Kreditbeginn verzinsen (sogenannter Nutzungsersatz oder Nutzungsentschädigung).
Auch wenn die Immobilie derzeit nicht verkauft werden soll, ist der Widerrufsjoker für fast alle Kreditnehmer hochinteressant. Denn er ermöglicht den Ausstieg aus dem Darlehen und die Weiterfinanzierung zu deutlich geringeren Zinsen. Verbraucher sollten daher ihren Kreditvertrag kostenlos bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info prüfen lassen. Im Zug dieser Prüfung erfahren Sie nicht nur, ob das Darlehen angreifbar ist, sondern auch, wie die konkreten nächsten Schritte aussehen und welche Kosten damit verbunden wären. Dabei wird unter anderem auch geprüft, ob eine Rechtsschutzversicherung zahlt oder ob eine Prozessfinanzierung in Frage kommt.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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