Der neue Widerrufsjoker: Wann lohnt der Kredit Widerruf bei ING Diba, Sparda, Volksbank, Sparkasse und Co.
Mit zwei spektakulären Urteilen haben die Oberlandesgerichte in Nürnberg und Karlsruhe den sogenannten Widerrufsjoker wiederbelebt.
Sie urteilen, dass auch Baufinanzierungen fehlerhaft sind, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden, obwohl die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrags dem gültigen Mustertext entspricht. Die Folgen sind spektakulär: Denn dadurch können viele Verbraucher aus ihren teuren Krediten aussteigen. Der neue Widerrufsjoker ist geboren.
Bisher haben wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) gesagt: Kreditverträge, die in den Jahren nach 2010 geschlossen worden sind, haben nur noch vergleichsweise geringe Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf. Doch einige aktuelle Gerichtsurteile lassen uns hier umdenken. Es sieht so aus, als hätten Immobilienkäufer auch mit jüngeren Darlehen gute Chancen den sogenannten Widerrufsjoker zu ziehen. Diese Darlehen sind von der in der jüngsten Gesetzesänderung gesetzten Frist nicht betroffen und können immer noch uneingeschränkt widerrufen werden.
Besonders bemerkenswert ist ein Urteil des OLG Nürnberg (14U/1780-15) aus dem Juli 2016. Dort wurde ein Kreditvertrag aus dem November 2011 behandelt, dessen Widerrufsbelehrung textlich dem gültigen Mustertext entspricht. Normalerweise wurden diese Darlehen bisher als nicht angreifbar betrachtet - ein Widerruf war also nicht aussichtsreich. Dem machen nun die Nürnberger Richter einen Strich durch die Rechnung.
Sie urteilen, dass diese häufig benutzte Widerrufsbelehrung unklar ist und den Verbraucher vor hohe Hürden stellt, wenn er herausfinden möchte, wann die Widerrufsfrist beginnt - das sei unzumutbar. Damit diese Widerrufsbelehrung gültig ist, müsste sie im Darlehensvertrag optisch hervorgehoben sein. Das haben aber die wenigsten Banken in den Darlehensverträgen zwischen 2010 und 2014 gemacht.
Bereits wenige Wochen vorher hatte das OLG Karlsruhe (AZ 4 U 174-15) ähnlich entschieden. Die Konsequenzen sind spektakulär: Denn Sie bedeuten letztlich, dass die Mehrheit der deutschen Immobilienfinanzierungen, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden, von den Verbrauchern widerrufen werden können. Das heißt, dass trotz noch Jahre laufender Zinsbindung die Kreditnehmer aus diesen Darlehen aussteigen können.
Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind immens: Denn in den Jahren 2010 bis 2013 lagen die Hypothekenzinsen noch im Schnitt bei vier Prozent. Heute kosten diese Darlehen zumeist nur noch ein Prozent. Wer hier also aktiv wird und durch einen Widerruf aus seinem Kredit aussteigt, kann seine Zinsbelastung für die eigene Immobilie vierteln.
Wie sollten Verbraucher, die eine solche Baufinanzierung abgeschlossen haben, nun vorgehen? Zunächst einmal sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob ihr Darlehensvertrag von dem neuen Urteil betroffen ist und widerrufen werden kann. Dies ist bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) kostenlos und unverbindlich möglich.
Ergibt die Prüfung, dass der Darlehensvertrag angreifbar ist, dann erfahren Sie im Anschluss, welche konkreten Schritte zur Umsetzung eines erfolgreichen Widerrufs zu gehen sind. Mit dem neuen Urteil des OLG Nürnberg ergeben sich für viele Kreditnehmer neue Perspektiven, aus einer teuren Baufinanzierung auszusteigen - betroffene Verbraucher sollten sie nutzen.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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