Das sollten Makler bei der Vermittlung noch nicht gebauter Immobilien beachten
Immer häufiger erwerben Immobilien-Interessenten eine Immobilie, bevor diese überhaupt gebaut wurde. Denn viele Menschen wollen Wohneigentum besitzen.
Ungebaute Immobilien - Verschiedene Möglichkeiten bei der Suche
Um als Makler solche noch nicht gebauten Immobilien aber überhaupt zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann man einerseits explizit nach noch unbebauten Grundstücken suchen und anschließend den Kontakt mit dessen Eigentümer aufnehmen.
Zum anderen ist es jedoch oft hilfreich und um einiges einfacher, auf bereits bestehende Kontakte zurückgreifen zu können. Hier ist ein großes Netzwerk stets nützlich - Handwerker, Rechtsanwälte, Ingenieure oder auch Banker können Informationen bereitstellen, an die Makler ohne weiteres nicht herankommen würden.
"Generell ist es auch von Vorteil, gute Kontakte zu Behörden und zur Presse zu haben", meint auch Susanne Trösser, Geschäftsführerin von RIS Rheinischer Immobilienservice. "Damit Immobilienmakler an Objekte kommen, brauchen sie ein großes Netzwerk, einen guten Kundenstamm und eine hohe Marktpräsenz", so Trösser weiter.
Darauf sollten Makler achten
Bei der Vermittlung noch nicht gebauter Immobilien müssen Makler jedoch einiges beachten. Zu Beginn stellt sich natürlich die Frage, wer welche Kosten bei Zusammenarbeit mit einem Bauträger trägt. Auch muss geklärt werden, welche Werbemaßnahmen durchgeführt werden und wer die Kosten für diese übernimmt.
Haben sich Interessenten für die noch ungebaute Immobilie gefunden, kann eine Reservierungsgebühr, sofern zulässig, festgelegt werden, sodass sowohl die Interessenten als auch der Makler eine gewisse Sicherheit haben.
Seit Inkrafttreten der DSGVO stehen Makler aber vor zusätzlichen Herausforderungen, denn die Verarbeitung verschiedener Daten ist nur zulässig, sofern die Betroffenen zustimmen.
Relevante Unterlagen bei der Vermittlung
Im Vorfeld der Vermittlung sollte der Makler außerdem verschiedene Unterlagen zusammentragen. Sofern noch keine Baugenehmigung für die neue Immobilie vorhanden ist, sollte zumindest eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vorliegen. Auch der Grundriss, Baupläne, eine Baubeschreibung sowie ein Musterkaufvertrag sind dabei nicht zu vernachlässigen. Der Energieausweis muss unmittelbar nach Fertigstellung der Immobilie vorgelegt werden.
Redaktion finanzen.net
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