Sind Verluste von wertlosen Optionen verrechenbar?
Verluste bei Optionsscheinen lassen sich steuerlich geschickt einsetzen - vielleicht. Denn eine klare Regelung gibt es noch nicht. Worauf Anleger achten sollten.
von Stephan Haberer, €uro am SonntagFrage: Ich habe 2008 Optionsscheine kurz vor Fälligkeit innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist für jeweils 0,001 Euro verkauft. Diese realisierten Verluste will der Fiskus aber nicht bei der Verrechnung mit Spekulationsgewinnen anerkennen. Ist das rechtens?
Antwort: Das ist noch nicht gerichtlich entschieden. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster stuft allerdings in einer Anweisung an Finanzbeamte den Verkauf von praktisch wertlosen Optionsscheinen zum Preis von nahezu null Euro am letzten Handelstag als Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ein. Konkret: Der entstandene Verlust ist steuerlich unbeachtlich. Begründung: Obwohl Market-Maker laut der Börsenordnung faktisch wertlos gewordene Optionsscheine zu symbolischen Preisen nahe null Euro aufkaufen müssen, gebe es aus wirtschaftlicher Sicht keinen Grund für den Abschluss solcher Geschäfte. Vielmehr soll der Verfall der Papiere umgangen werden, da dieser steuerlich auch laut Bundesfinanzhof nicht zu berücksichtigen ist. Nach Meinung der höchsten Steuerrichter können Anschaffungskosten verfallener Optionen nicht als Verluste berücksichtigt werden, da das Recht auf Differenzausgleich nicht ausgeübt wurde. Sprich: Es wurden keine Verluste realisiert (Az. IX R 11/06).
Laut OFD Münster werde mit dem Scheinverkauf aber auch kurz vor Fälligkeit nur ein Bruchteil der ursprünglichen Anschaffungskosten erzielt. Der Geschäftsabschluss komme grundsätzlich nur deshalb zustande, weil auf der einen Seite Market-Maker zum Erwerb verpflichtet sind und auf der anderen Seite der Verkäufer einen Abzug der erzielten Verluste geltend machen will (OFD Münster Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 021/2009). Damit der Rückzahlungswert deutlich über null Euro liegt, sollten Sie eigene Stop-Loss-Marken setzen, um steuerlich unbedenklich schon vor dem endgültigen Wertverfall aus dem Papier herauszukommen.