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Gut zu wissen: Die 33 besten Steuertipps für 2012

aktualisiert 31.01.14 16:14 Uhr

Stichtag 31. 12. » Der Steuerendspurt 2012 hat begonnen. Wer jetzt überlegt handelt, kann seine Abgabenlast noch deutlich senken. Die besten Steuerspartipps bis zum Jahresende.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Der Besuch, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am 7. November bekam, war ungebeten. Einbrecher suchten sein Haus im Berliner Stadtteil Grunewald heim und stahlen dort einige persönliche Gegenstände. Ob die unerkannt geflüchteten Täter professionelle Diebe oder einfach nur wütende Steuerzahler waren, ist nach wie vor ungeklärt.

Letzterer Verdacht erhärtet sich beim Blick auf die Steuerquote in Deutschland: In kaum einer anderen Industrienation ist der Anteil der Steuern und Sozialabgaben an der Wirtschaftsleistung so stark gestiegen wie hierzulande. Die Abgabenquote erhöhte sich nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2011 von 36,1 auf 37,1 Prozent. Im OECD-Durchschnitt stieg sie nur von 33,8 auf 34 Prozent.

Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen
Wer sich aber vom Fiskus etwas zurückholen möchte, muss dafür nicht gleich kriminell werden. Berufstätige, Rentner, Familien, Immobilienbesitzer und Anleger können noch 2012 ihre Abgabenlast deutlich senken, wenn sie vor dem 31. Dezember aktiv werden. Dafür sollten sie alle legalen Steuersparmöglichkeiten und staatlichen Zulagen ausschöpfen.

So sind 2012 neue Steuervorschriften in Kraft getreten - bei Kinderbetreuungskosten, bei der Entfernungspauschale, bei Reisekosten und bei Gesundheitsausgaben. Die sollte man clever nutzen.

Ebenfalls zu beachten: Ab 2013 startet die elektronische Lohnsteuerkarte. Der Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und Arbeitgebern erfolgt dann nur noch digital. Fehler im Datenbestand des Arbeitgebers und der Finanzverwaltung können zu niedrigen Gehaltsauszahlungen führen. Arbeitnehmer sollten daher vor dem Jahreswechsel 2012/2013 prüfen, ob ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale bei diesen Stellen korrekt gespeichert sind.

Auch wichtig: Auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerfreibeträge für 2012 gelten nicht automatisch weiter, sondern müssen für das Jahr 2013 neu beantragt werden. Das lohnt sich: für Pendler ab 600 Euro Fahrtkosten jährlich, für Eltern mit Kinderbetreungskosten bis zu 4000 Euro und für Unterhaltspflichtige bis zu einem Betrag von 13 805 Euro. Nachfolgend die 33 besten Gestaltungstipps vor dem Stichtag 31. 12. Denn nur, wer bis Jahres­ende ausreichend Sparmöglichkeiten sät, kann 2013 eine hohe Steuererstattung ernten.

1. Alleinerziehende
Alleinerziehende können 1308 ­Euro Entlastungsbetrag auf ihre 2012 erzielten Einkünfte geltend machen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Wer als Alleinerziehender 2012 geheiratet hat, kann den Bonus bis zur Eheschließung zeitanteilig geltend machen.

2. Arbeitsmittel
Das Finanzamt erkennt pauschal 1000 Euro als Werbungskosten an. Wer höhere berufsbedingte Ausgaben nachweist - etwa für Computer, Fachliteratur, Berufskleidung und Fahrtkosten -, kann mehr absetzen. Anschaffungen, die Berufstätige 2013 tätigen wollten, können sie noch auf dieses Jahr vorziehen.

3. Arbeitszimmer
Kosten sind bis zu 1250 Euro pro Jahr absetzbar, wenn der Chef keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Selbst bei erheblicher Privatnutzung sind die Kosten für den beruflichen Nutzungsanteil abziehbar. Wer den Höchstbetrag mit dem Mietanteil dieses Jahr noch nicht ausschöpft, kann für 2013 geplante Ausstattungsarbeiten vorziehen.

4. Auslandsfonds
Wer als Anleger dieses Jahr Anteile wiederanlegender Auslandsfonds verkauft, muss aufpassen, dass er nicht doppelt Steuern zahlt: Es besteht die Gefahr, dass bereits versteuerte Erträge nochmals mit Abgaben belegt werden - besonders bei einem unterjährigen Depotwechsel zu einem anderen Institut. Da hier weder ­Depotbank noch Fondsgesellschaft Abgeltungsteuer für wieder angelegte Erträge einbehalten, müssen Anleger sie in der Steuererklärung 2012 selbst deklarieren.

5. Bewerbungskosten
Wer 2012 Ausgaben für die Arbeitsplatzsuche hat, kann diese als Werbungskosten absetzen - unabhängig vom Erfolg der Bewerbungen. Dazu gehören Kosten für Bewerbungs­fotos, amtliche Beglaubigungen, ­Kopien, Bewerbungsmappen, Briefporto, Inserate, Reisen zu Vorstellungsgesprächen und Fachliteratur.

6. Börsenverluste
Wer als Anleger mehrere Depots besitzt und dieses Jahr Kursverluste realisiert hat, sollte bei dem jeweiligen Institut bis zum Stichtag 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Nur so sind diese in der Steuer­erklärung 2012 mit der auf positive Kapitalerträge gezahlten Abgeltungsteuer verrechenbar.

7. Darlehenszinsen
Leihen sich Familienmitglieder Geld für betriebliche Investitionen, müssen sie Zinsen in der Einkommensteuererklärung 2012 angeben. Das Finanzamt rechnet hier jedoch nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer, sondern mit dem persönlichen Steuersatz, der mit bis zu 45 Prozent weitaus höher sein kann. Zu dieser Steuerfrage ist derzeit ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VIII B 115/12). Betroffene sollten gegen nachteilige Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

8. Edelmetalle
Gewinne mit physischem Gold und Silber (Barren und Münzen) sind für Anleger nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr steuerfrei. Wer sein Edelmetall verkaufen will, sollte penibel auf die Einhaltung ­dieser Frist achten. Wer dieses Jahr noch in Edelmetalle investiert, kann die Ankaufspesen absetzen.

9. Elterngeld
Paare, die nächstes Jahr Eltern werden oder es planen, sollten ab 2013 einen Steuerklassenwechsel prüfen, wenn sie damit ihr Nettoeinkommen erhöhen können. Grund: Das Elterngeld - mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro - beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens im Jahr vor der Geburt.

10. Fitnessprogramme
Arbeitgeberzuschüsse für Gesundheitskurse sind bis zu 500 Euro im Jahr 2012 steuer- und abgabenfrei. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Yogakurse, Rückentraining, Stressbewältigung, Massagen, Fitnessprogramme und Raucherentwöhnung - nicht aber Beiträge für Sportvereine und -studios.

11. Freistellungsauftrag I
Wer dieses Jahr Zinsen und Kursgewinne unter dem Sparerpauschbetrag (801 Euro Singles, 1602 Euro zusammen veranlagte Verheiratete) erzielt, kann erteilte - zu niedrige - Freistellungsaufträge noch bis Jahresende justieren. Andernfalls gibt es zu viel gezahlte Abgeltungsteuer nur mit der Steuererklärung 2012 (Anlage KAP) vom Fiskus zurück.

12. Freistellungsauftrag II
Ehepartner, die ihre Konten bei derselben Bank führen, haben häufig einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt. Das Institut verrechnet dann etwa Wertpapierverluste, die ein Ehegatte erzielt, mit Zins- und Dividendenerträgen des anderen. Das ist oft steuerlich ungünstig - zumal die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung auch über die Einkommensteuererklärung nicht mehr geändert werden kann. Ehepartner sollten deshalb für 2012 erteilte gemeinsame Freistellungsaufträge vor Jahresende komplett widerrufen.

13. Gesundheitskosten
Ausgaben für Arztbehandlungen, Brillen, Kuren, Zahnimplantate, ­Inlays und Medikamente, die 2012 nicht von der Versicherung erstattet wurden, sind gebündelt oft als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Wer knapp unter der persönlichen Grenzbelastung bleibt, kann etwa den für 2013 ­geplanten Brillenkauf vorziehen.

14. Handwerkerkosten
Handwerkerkosten sind bis zu einer Gesamthöhe von 20 Prozent (maximal jedoch 1200 Euro im Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehbar. Dazu zählen alle Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in und an den eigenen vier Wänden - ohne Materialkosten. Zu beachten: Der Fiskus akzeptiert hier als Nachweis nur Bankbelege.

15. Haustiere
Die Betreuung von Haustieren in der eigenen Wohnung kann als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, befand das Finanzgericht Münster (Az. 14 K 2289/11 E). Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich dadurch um 20 Prozent der Betreuungsaufwendungen - maximal jedoch um 4000 Euro im Jahr.

16. Kinderbetreuung
Kinderbetreuungskosten für Sprösslinge bis zum Alter von 14 Jahren sind ab 2012 einfacher als Sonderausgaben absetzbar: Eltern müssen nicht mehr nachweisen, dass sie berufstätig sind. Abzugsfähig sind grundsätzlich zwei Drittel der nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens jedoch 4000 Euro pro Jahr und Kind.

17. Kindergeld
Für Kinder unter 25 Jahren in Erstausbildung besteht Anspruch auf Kindergeld. Zusätzlich können Eltern 924 Euro Ausbildungsfreibetrag absetzen, wenn ihr Nachwuchs auswärts wohnt. Haben Kinder in Ausbildung einen Nebenjob, in dem sie über 20 Stunden pro Woche arbeiten, entfällt das Kindergeld.

18. Miete für Angehörige
Wer Immobilien an nahe Verwandte vermietet, muss ab 2012 mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um die mit dem Objekt zusammenhängenden Aufwendungen - Abschreibungen, Darlehenszinsen, Erhaltungsaufwand - voll als Werbungskosten abzusetzen. Bis Jahresende sind Angehörigenmietverträge noch justierbar.

19. Mietnebenkosten
Mieter können Teile der Nebenkostenabrechnung von der Steuerschuld abziehen (Handwerkerleistungen bis zu 1200, haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4000 Euro). Abziehbar sind Kosten für Hausreinigung, Kaminkehrer, Hausmeister, Aufzugs- und Heizungswartung sowie für die Gartenpflege.

20. Nachhilfeunterricht
Nachhilfeunterricht für Schulkinder, die durch einen Umzug Unterricht versäumt haben oder aufgrund eines Umzugs schulische Inhalte aufholen müssen, sind steuerlich abzugsfähig - bis zu einem Höchstbetrag von 1657 Euro pro Jahr. Die Ausgaben werden nicht pauschal anerkannt, sondern sind nachzuweisen.

21. Parkplatz vom Chef
Für eine steuersparende Gehaltsumwandlung bietet sich die kostenlose oder verbilligte Überlassung von Parkraum und Stellplätzen an Beschäftigte an. Dieser Arbeitgeberbonus bleibt 2012 steuerfrei und gilt auch für die Anmietung von Tiefgaragenplätzen, die nicht in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstätte liegen.

22. Pendlerfahrtkosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied kürzlich in zwei Urteilen, dass Arbeitnehmer einen längeren Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale: 30 Cent pro Kilometer) absetzen dürfen, wenn dieser verkehrsgünstiger ist als die kürzeste Strecke (Az. VI R 19/11 und VI R 46/10). Schon eine geringfügige Zeitersparnis reicht dafür aus.

23. Pflegeheimkosten
Pflegeheimkosten für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen sind nach Urteil des BFH grundsätzlich absetzbar - soweit sie tatsächlich ­außergewöhnlich hoch und deshalb unzumutbar sind (Az. VI R 14/10). Angehörige müssen davon - abhängig von Verdienst und Familienstand - zwischen einem und sieben Prozent des Einkommens selbst tragen.

24. Spenden
Spenden und außergewöhnliche Belastungen sind seit diesem Jahr bei abgeltungsteuerpflichtigen Einkünften nicht mehr erhöht absetzbar. Wer in der Vergangenheit vor Jahresende gemeinnützigen Organisationen hohe Spenden zukommen ließ, um sein vor allem aus Kapitalerträgen bestehendes Einkommen zu reduzieren, muss für 2012 mit einer höheren Abgabenlast rechnen.

25. Sachwertgutscheine
Statt einer Gehaltserhöhung können Arbeitnehmer - auch rückwirkend für das gesamte Jahr - den Chef noch um die Ausgabe von Sachwertgutscheinen bitten: Die Ausgabe von Essensgutscheinen ist für Arbeitnehmer bis zu einem Maximalbetrag von 1304,60 Euro pro Jahr steuerfrei, bei Benzingutscheinen sind es bis zu 528 Euro.

26. Smartphones
Auch kurz vor Jahresende können Arbeitnehmer ihren Chef bitten, ihnen ein Smartphone oder Notebook zu überlassen. Die private Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte durch Arbeitnehmer ist in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Gleiches gilt für die private Nutzung von Softwareprodukten.

27. Steuerfreigrenzen
Wer als Rentner nachweist, dass der zu versteuernde Teil seiner Alters­bezüge zuzüglich Kapitalgewinnen und weiterer Einkünfte 2012 den Grundfreibetrag (8004 Euro) nicht übersteigt, kann noch dieses Jahr beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen. Banken zahlen dann Kapitalerträge drei Jahre lang steuerfrei aus.

28. Telefon und Internet
Wer als Arbeitnehmer über private Telefon- und Internetanschlüsse - vom Arbeitgeber bescheinigt - auch beruflich kommuniziert, kann anteilige Kosten für Grund-, Gesprächs- und Datengebühren, die ihm dieses Jahr entstehen, geltend machen. Ohne Einzelnachweis sind bis zu ­ 20 Prozent der Rechnung (maximal 20 Euro je Monat) absetzbar.

29. Umzugskosten
Wer 2012 umzieht, kann ­einen Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (1283 Euro zusammen veranlagte Verheiratete, 641 Euro Singles) geltend machen. Der Umzugspauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, um 283 Euro. Höhere berufsbedingte Umzugskosten sind nur per Einzelnachweis absetzbar.

30. Unfallkosten
Wer bei beruflichen Fahrten (Arbeitsweg und Dienstreisen) in einen Unfall verwickelt wird, kann Aufwendungen, die der Arbeitgeber 2012 nicht ersetzt, als Werbungs­kosten absetzen. Als Nachweis können Polizeiprotokoll und Zeugenaussagen dienen. Das Finanzamt darf die Kosten nicht anteilig kürzen, weil der Wagen auch privat genutzt wird. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar - maßgeblich ist in dem Fall die Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Verkaufserlös (Az. VIII R 33/09).

31. Verpflegung
Auch Leiharbeiter können nach einem neuen Bundesfinanzhofurteil Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand geltend machen (Az. VI R 47/11), wenn sie täglich mehr als acht Stunden unterwegs - also nicht an ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte - tätig sind. Zudem sind Reisekosten zu Kunden des Arbeitgebers mit ­30 Cent je gefahrenem Kilometer oder den tatsächlichen Kosten absetzbar.

32. Weiterbildung
Wer sich beruflich weiterbildet, kann 2012 bezahlte Kursgebühren, Honorare und Prüfungsgebühren absetzen. Das gilt auch für Arbeitsmittel (Bücher und Software) sowie für Zinsen für einen Bildungskredit. Der BFH urteilte, dass dazu Fahrtkosten zur Uni oder zum Schulungsort gehören (Az. VI R 42/11, VI R).

33. Zulagen vom Staat
Wer 2010 Ansprüche auf Förderungen wie Riester-Zulage, Arbeitnehmersparzulage (bei vermögenswirksamen Leistungen) oder die staatliche Wohnungsbauprämie erworben, aber bislang nicht beantragt hat, sollte sich beeilen: Die Steuererklärung für 2010 muss bis 31. Dezember 2012 beim Finanzamt eingehen. Andernfalls gehen die staatlichen Zulagen verloren.