Bundesrat beschließt Mietpreisbremse
Die Mieten in begehrten Wohngegenden sollen in Zukunft weniger stark steigen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der von der großen Koalition auf den Weg gebrachten Mietpreisbremse zu.
Die Neuregelung sieht vor, dass bei Wiedervermietungen von Wohnungen die Mieten in Ballungsgebieten nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Den Makler muss zudem in Zukunft derjenige zahlen, der ihn beauftragt hat - in der Regel also der Vermieter.
"Wir haben in unseren Städten dramatische Veränderungsprozesse", sagte der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller (SPD). "Überall sehen wir, dass Menschen in die Städte drängen." Dies bringe stark steigende Mieten mit sich. Aus Sicht Müllers ist die umstrittene Mietpreisbremse daher "ein Baustein eines sozialen Mietrechts". Der Berliner Bürgermeister forderte aber auch weitere Schritte wie etwa den Neubau von Wohnungen, um dem Zuzug in Ballungsgebiete gerecht zu werden.
Die Mietpreisbremse soll in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten. Diese Gegenden werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Nicht gelten soll sie für Neubauten und nach umfassenden Sanierungen. Bei der oft hohen Maklercourtage gilt künftig das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt hat, muss dann auch die Gebühr bezahlen. Dies dürfte in den meisten Fällen der Vermieter sein.
Nach der Zustimmung des Bundesrats könnte das Gesetz im April im Bundesgesetzblatt stehen und dann zum 1. Juni in Kraft treten.
Dow Jones Newswires
March 27, 2015 06:52
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