Neues Urteil

Steuerurteile zu ­Arbeitszimmern

08.06.14 12:00 Uhr

Steht im Unternehmen ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung, kann ein Angestellter sein privates Arbeitszimmer nicht ­absetzen.

Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Anders sieht es bei Schreibtischen aus, die sich mehrere ­Mitarbeiter teilen. Entscheidend ist laut BFH, ob die Beschäftigten ihre Tätigkeit "im erforderlichen Umfang" an der ­Arbeitsstelle erledigen können (Az. VI ZR 49/12 und VI ZR 37/13). (Redaktion Euro am Sonntag)