Steuerurteile zu Arbeitszimmern
08.06.14 12:00 Uhr
Steht im Unternehmen ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung, kann ein Angestellter sein privates Arbeitszimmer nicht absetzen.
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Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Anders sieht es bei Schreibtischen aus, die sich mehrere Mitarbeiter teilen. Entscheidend ist laut BFH, ob die Beschäftigten ihre Tätigkeit "im erforderlichen Umfang" an der Arbeitsstelle erledigen können (Az. VI ZR 49/12 und VI ZR 37/13). (Redaktion Euro am Sonntag)