Riester-Vertrag meist pfändungssicher

Riester-Guthaben sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht pfändbar, wenn sie staatlich gefördert wurden.
von Martin Reim, €uro am Sonntag
In dem Verfahren ging es im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz einer Frau um einen Vertrag bei der Allianz-Versicherung. Der Insolvenzverwalter, der gegen die Frau klagte, hatte den Rentenversicherungsvertrag gekündigt und die Auszahlung des Rückkaufswerts verlangt.
Laut BGH hängt der Pfändungsschutz für das Riester-Kapital davon ab, ob die Altersvorsorgebeiträge tatsächlich durch eine Zulage oder Steuervorteile gefördert worden sind (Az. IX ZR 21/17).
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