Im Scheidungsfall: Geschenkt ist geschenkt - meistens
23.06.19 14:00 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Umgang mit Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Scheidung präzisiert.
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Der Ex-Partner muss demnach seinen Anteil nur zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell scheitert. Ansonsten treffe die Redensart "Geschenkt ist geschenkt" die Rechtslage recht gut, sagten die Richter. Künftig ist geschenktes Geld entweder ganz oder gar nicht zurückzuzahlen - bisher wurden Ansprüche oft nach Beziehungsdauer berechnet.
Im konkreten Fall muss der Kläger seinen Ex-Schwiegereltern einen Großteil des Geldes zurückgeben. Diese hatten dem Paar 100.000 Euro für ein Haus geschenkt. Bereits zwei Jahre später trennte es sich, womit die Eltern der Frau nicht rechnen mussten (Az. X ZR 107/16). (Redaktion €uro am Sonntag)
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