Unfallversicherer zu trickreich
Ein besonders trickreicher Versicherer ist vor Gericht abgeblitzt. Ein Kunde der BGV war durch einen Verkehrscrash dauerhaft geschädigt.
von Martin Reim, €uro am Sonntag
Demnach bat der Kunde den Unfallversicherer, sich an seinen Arzt wegen des medizinischen Nachweises zu wenden. In einem Antwortschreiben erweckte der Versicherer den Eindruck, dass er dies tun werde - tat es aber nicht. Als die Meldefrist von 15 Monaten abgelaufen war, weigerte sich die BGV, irgendetwas zu zahlen, und berief sich auf das ausgebliebene Gutachten.
Das Landgericht Offenburg gab dem Versicherer recht, das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied gegen ihn (Az. 9 U 3/13). Das Urteil ist rechtskräftig, dem Geschädigten - vertreten durch die Offenburger Kanzlei Dr. Lange & Kollegen - stehen 30.000 Euro zu.
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