moneymeets: Zuerst der gelbe Schein und dann berufsunfähig

15.11.17 16:51 Uhr

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Wer im Job längerfristig ausfällt, kann von der Versicherung schnell als berufsunfähig eingestuft werden. (© thodonal)
Zuerst der gelbe Schein und dann berufsunfähig
Bei schwerwiegenden und länger andauernden Erkrankungen stellt sich irgendwann die Frage, ob der Patient in der Zukunft wieder gesundheitlich in der Lage ist, zu arbeiten oder ob er ganz oder teilweise als berufsunfähig eingestuft wird. Eine Berufsunfähigkeit hat erhebliche finanzielle Folgen. Zudem ist der Übergang vom Krankenstand in die Berufsunfähigkeit oft mit ärger verbunden.
Statistisch gesehen ziehen sich hierzulande nur etwa drei Prozent der Krankheitsfälle länger als sechs Wochen hin, zeigen Zahlen des Krankenversicherers AOK. Doch vor allem psychische Erkrankungen wachsen immer wieder vom Krankenstand zur Berufsunfähigkeit aus. Aber auch Erkrankungen wie Funktionsstörungen am Skelett- und Bewegungsapparat, Krebs und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems können in eine Berufsunfähigkeit führen - mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Doch was passiert, wenn ein Versicherer einem Kranken, der im guten Glauben ist, sich in einem Heilungsprozess zu befinden, plötzlich die Berufsunfähigkeit bescheinigen will?

Vom Schlaganfall zur Berufsunfähigkeit

Die Problematik verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Aktenzeichen 10 U 727/15). Der Kläger war nach einem Schlaganfall längere Zeit arbeitsunfähig. Er hatte eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen und forderte entsprechend Zahlungen zu leisten. Der Versicherer versuchte zunächst unter Zuhilfenahme von Steuerunterlagen eine Vertragsanpassung mit reduzierter Krankentagegeldzahlung und wollte kurz darauf den Eintritt der Berufsunfähigkeit feststellen. Drei Monate später wären dann die Zahlungen aus der Krankentagegeldversicherung entfallen. Der Versicherte klagte.

 
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