Steuerfreiheit für alte Goldmünzen
06.09.14 13:00 Uhr
Beim Handel mit historischen Sammlermünzen fiel bislang grundsätzlich Mehrwertsteuer an. Goldmarkstücke können nun abgabefrei gehandelt werden.
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Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte nun eine EU-Liste, die als "Anlagegold" anzusehende Goldmünzen ab 2014 von der Mehrwertsteuer befreit. So können erstmals Goldmarkstücke der deutschen Kaiserzeit abgabenfrei ge- und verkauft werden. (Redaktion Euro am Sonntag)
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Bildquellen: Julian Mezger