Mehr Transparenz

Neuregelungen: Das ändert sich für Anleger mit MiFID II

06.01.18 23:42 Uhr

Neuregelungen: Das ändert sich für Anleger mit MiFID II | finanzen.net

Seit dem 3. Januar 2018 gilt die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Die neuen Vorgaben für den Vertrieb von Aktien, Fonds & Co. bringen verschiedene Änderungen mit sich, von denen vor allem Anleger profitieren.

Um das Wertpapiergeschäft harmonischer zu gestalten, hat der EU-Gesetzgeber die Umsetzung des überarbeiteten, zweiten Regelwerks 'Markets in Financial Instruments Directive II' (MiFID II) initiiert. Dieses soll in erster Linie für Privatanleger mehr Transparenz schaffen, könnte aber zeitgleich kleinere Banken in Zukunft davon abhalten, Wertpapierberatungen anzubieten.

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Aufzeichnung von Telefongesprächen

Mit Gültigkeit der neuen MiFID II müssen alle Telefongespräche zu Wertpapiergeschäften, ob Beratung oder Auftrag, aufgezeichnet werden. Zusätzlich werden die Filialen verpflichtet, diese Telefonate fünf Jahre lang zu speichern. Des Weiteren haben die Institute auch persönliche Gespräche, die eine Anlagenberatung beinhalten, zu protokollieren.

Die Mehrkosten, die durch Geräteaustausch und die benötigte Speicherkapazität entstehen, könnten das Budget kleinerer Filialen übersteigen, so dass sich Anlagenberatungen nicht mehr rechnen und schließlich vereinzelt abgeschafft werden könnten.

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Beratungsprotokoll wird ersetzt

Die Einführung der 'Geeignetheitserklärung' ist nicht unbekannt. Bisher konnte sie aber in Deutschland durch ein Beratungsprotokoll umgangen werden. Ab sofort ist es jedoch gesetzlich vorgegeben, dem Kunden schriftlich zu bestätigen, warum das empfohlene Finanzprodukt in dessen Portfolio passt. Sinn und Zweck dahinter ist, dass Berater ihren Kunden keine 'schlechten' Finanzprodukte verkaufen, weil eine lohnende Provision durch einen Wertpapieremittenten lockt.

Kostentransparenz - Das kassiert der Berater

Dem Wortlaut der neuen Finanzregel nach sind Provisionen eigentlich unzulässig - allerdings werden diese gestattet, sobald die Beratungsqualität stimmt. Dies trifft zu, sobald ein Nachweis darüber besteht, dass die Anlageempfehlung aus diversen Wahlmöglichkeiten innerhalb einer Datenbank ausgesucht wurde.

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Einem möglichen Interessenkonflikt bei der Beratung wird nicht gänzlich vorgebeugt. Jedoch erhalten Anleger immerhin vor Abschluss einer Investition eine standardisierte Kosteninformation, in der auch die Summe der Abschluss- und Bestandsprovision offengelegt werden muss. Mit dieser Neuregelung bemüht sich der Gesetzgeber, enorme Abweichungen im Provisionswesen zu reduzieren.

Umsetzungsschwierigkeiten? Starke Meinungsunterschiede

Wie eine Umfrage ergab, wirkt der finanzielle Aufwand, der durch die Neuregelungen bevorsteht, abschreckend auf die betroffenen Institute, berichtet die "WirtschaftsWoche". Besonders die Kosten für die Aufzeichnung und Speicherung von Telefongesprächen seien unerwünscht. Nicht nur die Kosten, sondern auch die allgemeine Umsetzung sei besorgniserregend - Leiter der Beratungsfirma Quinlan & Associates Benjamin Quinlan geht von einem "Durcheinander" mit dem Start der MiFID II aus. Andreas Utermann, der als CEO von Allianz Global Investors tätig ist, erwartet keine Störungen und rechnet damit, dass Vermögensverwalter und Broker vorbereitet seien, wie er in einem Bericht der Schweizer "Handelszeitung" zitiert wird.

Die Neuregelungen im Zuge der MiFID II dienen hauptsächlich dem Verbraucherschutz. Vieles betrifft Privatanleger und Verbraucher nur indirekt. Mit der größten europäischen Richtlinienänderung zielten die Aufsichtsbehörden insgesamt darauf ab, einer wiederholten Finanzkrise durch erhöhte Transparenz entgegenzuwirken.

Redaktion finanzen.net

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