Mehr Lohn & Rente

Verbraucher aufgepasst - Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2022

01.07.22 06:30 Uhr

Verbraucher aufgepasst - Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2022 | finanzen.net

Auch im Juli kommen einige Neuerungen auf die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands zu. Zum Beispiel kann man sich über eine Erhöhung des Mindestlohns und der Renten freuen.

• Mindestlohn und Rente werden erhöht
• Kündigungsbuttons auf Unternehmenswebseiten werden zur Pflicht
• Pfandsystem wird ausgeweitet

Mindestlohn und Rente

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt in einer Pressemitteilung, dass am 1. Juli 2022 der Anstieg des Mindestlohns beginnen soll. Demnach soll zu diesem Zeitpunkt der Mindestlohn planmäßig auf 10,45 Euro steigen. Ab dem 1. Oktober soll er dann, wie in der Ampelkoalition bestimmt, zwölf Euro betragen. Außerdem soll die Minijob-Entgeltgrenze auf 520 Euro erhöht werden. "Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zugute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben", erklärt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Doch nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die Rente soll zum 1. Juli erhöht werden, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. So sollen von da an die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner deutlich höhere Rentenbeträge erhalten. Im Westen sollen die Bezüge um 5,35 Prozent steigen, während sie im Osten sogar um 6,12 Prozent erhöht werden. Dass die Rentenanpassung im Osten etwas höher ausfällt als im Westen, hat mit der Rentenangleichung der beiden Bereiche zu tun. Laut dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) ist dies die höchste Rentenanpassung seit Jahrzehnten.

Vertragskündigungen werden vereinfacht

Außerdem sollen ab dem 1. Juli Vertragskündigungen vereinfacht werden, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Demnach sollen jene, die online einen Vertrag abgeschlossen haben, diesen auch online wieder kündigen können. Auf den Websites von Unternehmen soll hierfür der Kündigungsbutton zur Pflicht werden. Außerdem sollen die Kundinnen und Kunden direkt im Anschluss eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten. Erst am 1. März gab es in Sachen Vertragskündigung die Änderung, dass die Kündigungsfrist von bisherigen drei auf nur einen Monat verkürzt wurde.

Pfandsystem und Elektroware

Auch das Pfandsystem ändert sich. Ab dem 1. Juli sollen in Supermärkten und Discountern auch auf Einwegplastikflaschen und -dosen restlos Pfand erhoben werden. Demnach wird zum Beispiel auch für PET-Flaschen mit Fruchtsäften oder Dosen mit alkoholischen Mischgetränken ein Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben. Zwar gilt diese Regelung bereits seit Januar 2022, die Händler hatten jedoch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli, um diese durchzusetzen, wie die Deutsche Pfandsystem GmbH erklärt.

Ebenfalls die Supermärkte und Discounter betreffend ist die neue Regelung, dass alle Händler, die regelmäßig Elektrogeräte vertreiben und über eine Fläche von mehr als 800 Quadratmetern verfügen, solche auch kostenlos entgegennehmen müssen. Das erklärt die Verbraucherzentrale. Bisher mussten nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte Altgeräte kostenfrei zurücknehmen. Die neue Regelung gilt obendrein auch für den Online-Handel. Die Mindestgröße von 400 beziehungsweise 800 Quadratmetern wird hier an Lager- und Versandflächen bemessen.

Rauchen wird teurer

Raucherinnen und Raucher mussten sich schon von Jahresbeginn an darauf gefasst machen, dass Tabakprodukte teurer werden. Ab dem 1. Juli gilt dies nun auch für "Liquids". "Was die Verbraucher*innen für eine Zigarette halten, wird ab dem 1. Januar 2022 auch wie eine Zigarette besteuert. Auch E-Zigaretten, deren Liquids Nikotin enthalten, dienen als Ausweichprodukt für Zigaretten", erklärt das Bundesfinanzministerium. Erstmals erliegen nun auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung. Dabei sollen Liquids zunächst zunächst 0,02 Euro pro Milligramm Nikotin besteuert werden. Ab 2024 wird der Steuertarif auf 0,04 Euro pro Milligramm Nikotin erhöht.

E. Schmal/Redaktion finanzen.net

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