Steuerschlupfloch ein wenig gestopft
Der Bundesfinanzhof hat der Mehrfacherstattung der Kapitalertragsteuer einen Riegel vorgeschoben. Der Fiskus verlor bei sogenannten "Cum-ex-Aktiengeschäften" Milliarden.
von Michael Herbert Schulz, Euro am Sonntag
Der Bundesfinanzhof hat die mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer im Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende rund um den Dividendenstichtag nicht grundsätzlich geklärt und an das Finanzgericht Hamburg zurückverwiesen.
Gleichzeitig haben die Richter im Fall der DWH Beteiligungsgesellschaft die Erstattung der Kapitalertragsteuer für illegal erklärt. Und zwar, weil diese ihre auf Pump finanzierten Aktien unmittelbar nach dem Kauf an die kreditgebende Bank zurückverkaufte und dabei das Verlustrisiko mit einer Swap-Absicherung auf die Bank abwälzte. In diesem Fall sei der Käufer nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Aktie. Weil er keine Kapitaleinkünfte erzielte, habe er somit auch keinen Anspruch auf die Erstattung von Kapitalertragsteuer (Az. I R 2/12).